Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Verantwortliche aus dem Umfeld der OneCoin Ltd. wegen Betrugs

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Derzeit könnte ein neuer Finanz- und Wirtschaftskrimi um die OneCoin Ltd. entstehen. Zehntausende Anleger aus Deutschland haben Geld in die Kryptowährungsplattform OneCoin Ltd. investiert. Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Gelder in Millionenhöhe auf den Konten der IMS International Marketing Services GmbH eingefroren und das betriebene Finanztransfergeschäft der OneCoin Ltd. verboten hat, ermittelt inzwischen auch die Staatsanwaltschaft wegen Betrugs. Im Artikel vom 9. Mai 2017 des Nachrichtendienstes „Süddeutsche Zeitung“ ist die Rede von mehr als 300 Mio. Euro.

Hintergrund der Verfügung durch die BaFin ist die zwischen IMS und der OneCoin Ltd. abgeschlossene Vereinbarung, durch die IMS Gelder in Millionenhöhe angenommen und im Ausland transferiert hat. Am 17. und 20. Februar 2017 hat die BaFin bereits eine Kontensperre verhängt, die sofort vollziehbar ist. Am 5. April 2017 hat die BaFin gegenüber der IMS International Marketing Services GmbH verfügt, das unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft mit OneCoin-Anlegern sofort einzustellen und die Abwicklung angeordnet. IMS hat im Auftrag von OneCoin Ltd. zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 etwa 360 Mio. Euro angenommen und größtenteils im Auftrag der OneCoin Ltd. an Dritte außerhalb von Deutschland weitergeleitet. 

Die OneCoin Ltd., OneLife Network Ltd. und OneNetwork Services Ltd. bilden ein Firmenkonglomerat, das über ein weltweites mehrstufiges System Kryptowährung anbietet. Nach der Auffassung der BaFin handele es sich hierbei um ein Finanztransfergeschäft, wofür die erforderliche Erlaubnis fehle. Wie die BaFin in ihrer Meldung vom 18. April 2017 berichtete, sollen von den 360 Mio. Euro nur rund 29 Mio. Euro auf den gesperrten Konten bestehen.

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld soll jetzt gegen sieben Vertreter aus dem Umfeld der OneCoin Ltd. wegen Betrugs ermitteln. Der Vorwurf: Die prognostizierten und versprochenen Gewinne seien nicht realisierbar. Zu den Verdächtigen gehören u.a. Verantwortliche der IMS International Marketing Services. In der Vergangenheit wurden schon mehrfach Warnungen vor OneCoin von Verbraucherschützern ausgesprochen. Die virtuelle Währung kann nur auf der OneCoin-Website erworben und verkauft werden. Demnach sei der Preis der Kryptowährung stark von der Betreiberfirma abhängig.

Handlungsmöglichkeiten für Betroffene

Anleger sollten dringend anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen. Zudem könnten Betroffene gegebenenfalls einen Zugriff auf die eingefrorenen Konten mittels Arrestverfahren durchsetzen. Hierfür sollten sie jedoch schnellstmöglich reagieren, da das sog. Prioritätsprinzip besteht.

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