Staatsanwaltschaft Koblenz: Vorermittlungen wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung bei Flutkatastrophe

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Es war nur eine Frage der Zeit: die Ereignisse im Ahrtal und die Opfer rufen die Staatsanwaltschaft Koblenz auf den Plan. Es geht um schwerwiegende Tatbestände: fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. 

Nachdem die Anzahl der Opfer der Flutkatastrophe allein in Rheinland-Pfalz auf über 170 angestiegen ist, kommt die juristische Aufarbeitung. Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz mit Pressemitteilung vom 02.08.2021 mitteilt, prüft diese die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Anfangsverdachtes der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung infolge möglicherweise unterlassener oder verspäteter Warnungen.  

Was bedeutet die Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens? 

Die zuständige Staatsanwaltschaft hat als staatliche Aufgabe bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Dabei geht es zunächst um die Frage, ob überhaupt strafrechtlich relevante Sachverhalte vorliegen. Es ist also ein Vorverfahren zum eigentlichen Ermittlungsverfahren. Wenn dieses Vorverfahren zu dem Ergebnis gelangt, dass strafrechtlich relevante Vorgänge vorhanden sind, wird ein Ermittlungsverfahren eröffnet, welches den Beschuldigten auch genau definierte Rechte gibt.

Gegen wen wird ermittelt? 

Dieses Vorprüfungsverfahren richtet sich im Normalfall noch nicht gegen bestimmte Beschuldigte, da zunächst geklärt werden muss, ob es überhaupt strafrechtlich relevante Aspekte gibt. Sollte dies der Fall sein, dann könnte sich ein späteres Ermittlungsverfahren gegen diejenigen Personen richten, die hätten möglicherwiese eine solche Katastrophe durch rechtzeitige Warnungen oder andere Maßnahmen verhindern können. Das muss im Einzelfall dann auf der jeweiligen Ebene der zuständigen Behörde für die Gefahrenabwehr geprüft werden.

Wie geht es danach weiter? 

Nach einem Ermittlungsverfahren entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie die Eröffnung eines Strafverfahrens vor den Strafgerichten beantragt oder die Ermittlungen einstellt. Die Entscheidung richtet sich danach, ob eine Verurteilung wegen einer Straftat hinreichend wahrscheinlich ist. Ist dies nicht der Fall, werden die Ermittlungen eingestellt. Die Eröffnung eines Strafverfahrens erfolgt in der Regel durch Erstellung einer Anklageschrift.

Was passiert, wenn es zu einer Verurteilung kommt? 

In Betracht kommt der Aspekt der fahrlässigen Tätig bzw. der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen von rechtzeitige Warnungen. Dies geht nur, wenn es eine Rechtspflicht zum handeln gab. Wenn diese Rechtspflicht verletzt wurde, steht ein schuldhaftes Handeln des Einzelnen möglicherwiese fest. Das kann zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen.

Daraus können aber auch zivilrechtliche Ansprüche gegenüber dem Einzelnen oder auch Amtshaftungsansprüche gegenüber der jeweiligen Behörde resultieren. Diese können unter Umständen haftbar sein für den Verlust von Menschenleben bzw. die Verletzung von Personen, wenn diese hätten vermieden werden können.

Welche Schäden könnten ersetzt werden? 

Es sind die Schaden zu ersetzen, der bei pflichtgemäßem Handeln nicht entstanden wären. Dies kann eben in dem Schaden, der durch Verlust von Menschend eingetreten ist, liegen, in der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit, aber auch in Sachschäden – z.B. Autos. Bei uns haben sich z.B. Betroffene gemeldet, die haben mehrere Fahrzeuge verloren. Hier muss man im Einzelfall genau schauen und prüfen, welche ersatzfähigen Schäden in Betracht kommen.

Was kann ein Anwalt für von der Flut Betroffene tun?

Irgendwann muss man beginnen aufzuräumen. Dazu gehört auch die juristische Aufarbeitung. Der Anwalt kann Hilfe und Unterstützung sowie Informationen geben zum Thema Schadensersatz, Versicherungen und Ansprechpartner. Über den Gang des Vorverfahrens zum Ermittlungsverfahrens bleiben Sie ebenfalls auf dem Laufenden. Wir vertreten bereits Betroffene im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe und kennen die Abläufe im Krisenstab sowie die zuständigen Behörden. Gern können Sie sich über die Kontaktmöglichkeit unten an uns wenden oder sie Schreiben uns eine E-Mail unter

info@fluthilfe-schaden.de

Unter https://fluthilfe-schaden.de erhalten Sie weitere Informationen rund um das Thema Schäden im Zusammenhang mit dem Hochwasser. Die Beratung ist als Erstberatung kostenlos, aber in keinem Fall umsonst.


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