Staatsanwaltschaft München: Ermittlungen gegen Fondsinitiator Malte Hartwieg

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Wie der Nachrichtendienst „Fonds Professionell“ am 2. Mai 2017 berichtete, soll die Staatsanwaltschaft München derzeit zahlreiches belastendes Material gegen den Investor Malte Hartwieg zusammengetragen haben. Seit drei Jahren laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Fondsinitiator und Gründer der Vertriebsplattform Dima24 an. Aus einem Ermittlungsbericht der Staatsanwaltschaft sollen laut „Welt am Sonntag“ eindeutige Vorwürfe des Betruges, der Untreue und Geldwäsche hervorgehen. Die Anleger am grauen Kapitalmarkt sollen rund 300 Mio. Euro verloren haben. Bis heute ist nicht erkennbar, was mit dem Geld passiert und wo es in dem schwer durchschaubaren Firmenkonglomerat hingeflossen ist. 

2014 geriet dann der Finanzvertrieb Dima24 in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Im selben Jahr gab der Gründer Hartwieg auch die Leitung der Euro Grundinvest Gruppe (EGI) an Sven Donhuysen ab. Vier Gesellschaften der EGI mussten im Oktober vergangenen Jahres Insolvenz anmelden. Zahlreiche Anleger beteiligten sich an den geschlossenen Fonds der EGI und investierten rund 70 Mio. Euro, sowie weitere 23 Mio. Euro in Genussrechte. 

Das Handelsblatt berichtete im Juli 2016, dass zahlreiche Gelder – noch unter der Leitung von Malte Hartwieg – zwischen den Fonds womöglich hin- und hergeschoben wurden und dass es sich um ein illegales Schneeballsystem gehandelt haben könnte. Mittlerweile sind insgesamt 60 Prozent aller Firmen von Hartwieg insolvent und auch zahlreiche Strafanzeigen wurden bereits gegen den einstigen Starinvestor gestellt.

Möglichkeiten für betroffene Anleger

Betroffene könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Oftmals wurden Kapitalanlagen ohne die entsprechenden Hinweise auf etwaige Risiken angeboten. So kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts durchaus die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung oder bei Prospektfehlern Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Deshalb wird geraten, anwaltlichen Rat einzuholen. Sollte es zu einer Verurteilung des Hauptverantwortlichen Malte Hartwieg kommen, könnten Betroffene auch einen Schadensersatzanspruch infolge der unerlaubten Handlung durchsetzen.

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