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Staatsanwaltschaft Stuttgart erhebt Anklage gegen Schlecker

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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen den Ex-Drogeriemarktunternehmer Anton Schlecker wegen vorsätzlichen Bankrotts nach § 283 StGB erhoben.

Dem 71 Jahre alten Angeschuldigten und weiteren Familienmitgliedern wird durch die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, kurz vor der Pleite der Drogeriekette mehrere Millionen Euro beiseite geschafft zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wirft Anton Schlecker vorsätzlichen Bankrott in mehreren Fällen vor. Außerdem soll er nach Medienberichten falsche Angaben in Bilanzen gemacht und eine Falschaussage an Eides statt abgegeben haben.

Seiner Ehefrau sowie den beiden Kindern wird Beihilfe zum Bankrott vorgeworfen. Auch zwei Wirtschaftsprüfer, die die Jahresabschlüsse der Drogeriemarktkette geprüft haben, wurden durch die Staatsanwaltschaft angeklagt.

Nach Medienberichten soll es um 36 Fälle gehen, in denen insgesamt 20 Millionen Euro beiseite geschafft wurden. So soll Anton Schlecker sein Geld vor allem durch Schenkungen an Kinder und Enkel übertragen haben.

Das Landgericht Stuttgart prüft nun, ob es die Angeklagte zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.

Im Falle einer Verurteilung drohen den Angeschuldigten Freiheitsstrafen, die unter Umständen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Der Strafrahmen des Bankrotts reicht von Geldstrafe bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen auch bis zu zehn Jahren.


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