Start-ups: Deal-Breaker – was verbirgt sich hinter diesem Begriff und welche Folgen hat er?

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Die beste Geschäftsidee braucht am Anfang Geld, oft sogar viel Geld. Start-ups sind häufig drauf angewiesen, sich Kapital von professionellen Investoren zu besorgen. Diese müssen dann mit aller Macht von der Geschäftsidee und von den Gründern überzeugt werden.

Das hierbei einem jungen Gründerteam auch mal Fehler passieren, ist nur menschlich. Ganz gravierende Fehler, sog. Deal-Breaker können Investor allerdings auch vergraulen und das ganze Projekt in Gefahr bringen.

Wir haben einmal unsere Top-5-Themen zusammengestellt, wo solche Deal-Breaker tunlichst vermieden werden sollten.

1. Die Gründer müssen „brennen“

Investoren wollen sehen, dass die Gründer für ihre Geschäftsidee „brennen“. 

Da macht es keinen guten Eindruck, wenn die Gründer nur mit angezogener Handbremse dabei sind und etwa zeitfressenden andere Tätigkeiten nachgehen. Auch auf Streit unter den Gründern reagieren Investoren meist allergisch. 

Investoren fragen sich dann – durchaus zurecht – , wie das Gründerteam erst damit umgehen wird, wenn das junge Unternehmen in ernsthafte Schwierigkeiten geraten sollte.

Daher sollte jeder Anschein vermieden werden, dass die Gründer nicht mit vollem Herzen und ganzen Engagement bei der Sache sind. Hierzu gehört auch, für eine angemessene Verteilung der Geschäftsanteile unter den Gründern zu sorgen, da auch hier sonst Streit im Keim angelegt ist. 

Auch sollte darauf geachtet werden, privates und geschäftliches nicht miteinander zu vermengen. Werden etwa „friends & family“ aus Gefälligkeit und ohne triftigen Grund mit gut bezahlten Posten und Geschäftsanteilen versorgt, wird dies potentielle Investoren eher abschrecken.

2. Das Produkt muss funktionieren

Oft hört man, dass Investoren nicht in das Produkt, sondern in Person des Gründers investieren. Ohne ein überzeugendes Produkt wird man es allerdings schwer haben, Investoren von sich zu überzeugen.

So kann es schon ein Deal-Breaker sein, wenn das Produkt keinen „unique selling point, USP“ hat oder nur schwer skalierbar ist. Nicht gerne gesehen ist zudem wenn es noch gar kein „Minimum Viable Product (MVP)“, das präsentiert werden kann. 

3. Der Markt muss passen

Wichtig ist auch, dass die Gründer den Markt für das Produkt genau und vor allem realistisch analysiert haben. Man sollte schon in der Lage sein, den Investoren die Marktchancen des Produkts einleuchtend und unterlegt mit Daten & Fakten zu erklären. 

Vor geschönten Zahlen und unbelegten Behauptungen, etwa dass man „der Erste“ sei und es gar keinen Wettbewerb gebe, ist dringend zu warnen. Fällt dies dem Investor auf und ist das Vertrauen in die Gründer einmal erschüttert, ist es zum Abbruch der Verhandlungen meist nicht mehr fern.

4. Die „Zahlen“ müssen überzeugen

Investoren interessiert natürlich auch besonders, wie es um die „Zahlen“ des Start-ups steht. Es kommt natürlich nicht gut an, wenn das Start-up bereits so viele Schulden angehäuft hat, dass es kurz vor der Insolvenz steht. 

Auch wenn man die finanziellen und wirtschaftlichen Kennzahlen des Unternehmens gar nicht oder nur zögerlich zur Verfügung stellen, führt dies zu verständlichem Misstrauen auf Investorenseite. 

Zudem sollten völlig überzogene Unternehmensbewertungen und unnötige hohe Ausgaben vermieden werden, da sonst der Eindruck entsteht, dass die Gründer schlicht nicht mit den „Zahlen“ umgehen können.

5. Das Recht muss sitzen

Mancher Gründer unterschätzt auch, wie viele rechtliche Fragen beachtet und Problemen gelöst werden müssen. 

Ein No-Go für viele Investoren sind beispielsweise unklare Eigentumsverhältnisse an Gegenständen oder am geistigen Eigentum. Laufen hier langwierige Gerichtsprozesse mit ungewissem Ausgang, kann eine Lähmung des Start-ups drohen. Allein dies kann ein Grund für ein Investor sein, wieder abzuspringen.

Auch blanke Unkenntnis in wichtigen Rechtsfragen, etwa hinsichtlich der Gesellschaftsform und der Haftungsrisiken des Startups, kommen bei Investoren eher nicht gut an. Man sollte sich daher nicht die Blöße geben, gänzlich ohne rechtliche und steuerliche Beratung im Hintergrund in Investorengespräche zu gehen.

Über die Kanzlei Mutschke

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine Kanzlei für Unternehmensrecht und berät ihre Mandanten sowohl in der Gründungsphase als auch im laufenden Geschäft. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.



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