Startgreat AG – Anleger wurden getäuscht und um ihr Erspartes gebracht

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Viele Anleger, die ihr Geld bei der Startgreat AG anlegten, fühlen sich massiv getäuscht und hintergangen. Viele meinen, es sei Anlagebetrug, da der betrügerische Finanzdienstleister eine Auszahlung der versprochenen Gewinne bislang schuldig blieb. Wie können sich die Opfer ihr Geld zurückholen? Wird die Polizei ihnen helfen können?


Nichts als Lug und Trug auf der Homepage

Auf der Homepage der Betrüger haben Anleger nur Lügen gelesen. Weil die Versprechen seriös klangen, dachten Anleger nicht an Anlagebetrug. Auch Experten sahen anfangs nichts Verdächtiges.

Die Betreiber bleiben unerkannt

Die Betreiber von Startgreat AG schaffen es gekonnt, Anlegern die Fakten und ihre eigene Identität vorzuenthalten. Sie nutzen oftmals etliche, sich ähnelnde Webseiten und aktualisieren diese permanent. Noch dazu wandeln sie auch ihre Top-Level-Domain immer wieder ab, um die staatlichen Aufsichtsbehörden auf diesem Wege aufs ermittlerische Glatteis zu führen. Genau dieser Faktor kostet innerhalb der Ermittlungen kostbare Zeit. Die Täter sind den Fahndern auf diesem Wege stets mehrere Schritte voraus und das Nachsehen haben die Opfer!

Wer also ist der Betreiber der Startgreat AG? Auf der Webseite findet man nur ein paar vage Informationen diesbezüglich. Neben der obligatorischen Support-E-Mail-Adresse info@startgreat-ag.com wird dem potenziellen Anlage-Interessenten noch die Telefonnummer +494060779794 mit Hamburger Vorwahl aufgeführt, was aber keinerlei Rückschlüsse auf die Betreiber der Plattform zulässt. Die Anschrift Johann-Mohr-Weg 24a in 22763 Hamburg können wir bei der Suche nach den Plattform-Verantwortlichen vernachlässigen, denn ein solches Unternehmen findet man dort nicht, keine Spur davon.

Anleger haben ihr Geld oft schon verloren, doch träumen sie noch von Gewinnen

Viele Anleger wurden zwar bereits betrogen, doch „träumen“ sie noch von sagenhaften Gewinnen und realisieren den Anlagebetrug nicht im Entferntesten. Nur dann, wenn die Kriminellen ihren Opfern das Geld nicht auszahlen wollen, werden die bis dahin gutgläubigen Anleger hellhörig. Oft schilden diese, dass sie meist noch „Steuern“ oder andere Gebühren zahlen sollten. Selbstverständlich erhielten sie auch nach Zahlung dieser vorgeblichen „Steuerschulden“ ihr Geld nicht, schließlich sind hier Betrugsprofis am Werk, die eine Auszahlung des Geldes an Anleger gar niemals vorsehen. Vielmehr kommt es den Tätern gerade darauf an, ahnungslose Anleger zu täuschen und ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Das vermeintlich „angelegte“ Geld der Opfer erhalten immer nur die Anlagebetrüger! Doch welche Chancen haben Anleger, sich ihr Geld doch noch zurückzuholen? Können ihnen Warnungen der Aufsichtsbehörden helfen? Warum hilft die Polizei Anlegern nicht weiter?

Was haben Anleger von Warnungen der Aufsichtsbehörden? 

Viele Anleger sind enttäuscht, dass sie betrogen wurden und viele Anleger haben – wenn auch erfolglos – zuvor versucht, selbst nach Anhaltspunkten für Anlagebetrug im Internet zu suchen. Da sie aber nichts fanden, gingen sie davon aus, ihr „Investment“ hätte Hand und Fuß und sei somit seriös. Dass Anleger nichts fanden, rührt aber just daher, dass die Kriminellen oft noch eine Weile nach dem Anlagebetrug  –  unbemerkt von den Aufsichtsbehörden – ihre kriminellen Geschäfte weiter ausüben können, weil die zuständigen Aufsichtsbehörden auf die Betrüger selbst nur spät aufmerksam werden und Warnlisten tatsächlich auch nur dann herausgeben können, nachdem sie zuvor Kenntnis von einem Anlagebetrug durch andere – bereits betrogene – Opfer erlangt haben. Künftige Anleger haben das Nachsehen und sind praktisch nie in der Lage, frühzeitig zu erkennen, dass ihr vermeintliches Investment nur Anlagebetrug ist. Und nur, wenn bereits Betroffene ihre durchweg negativen Erfahrungen mit den betrügerischen Brokern öffentlich in Foren, Bewertungsplattformen oder auf sozialen Medien mit anderen Geschädigten teilen und diskutieren und etwa bei Auszahlungsproblemen mit den falschen Brokern darauf spezialisierte Rechtsanwälte konsultieren, geben die staatlichen Behörden ihrerseits erste Warnungen auf schwarzen Listen für Broker heraus. Das nutzt betrogenen Anlegern gar nichts mehr, zumal diese ihr Geld ja schon verloren haben.

Was tun betrogene Opfer?

Betrugsopfer erstatten meist Strafanzeige, da sie irrtümlich denken, auf diese Weise ihr Geld zurückzuerhalten. In Wahrheit aber zielt eine Strafanzeige gerade nicht auf die Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes ab, sondern bezweckt just die Strafverfolgung und führt nur im besten Fall zur Bestrafung der Täter. Betrogene Anleger müssen sich ihr Geld daher anderweitig wiederbeschaffen. Hierzu sind komplexer Sachverstand und viel Zeit für intensive Nachforschungen nötig. Die staatlichen Ermittlungsbehörden können Anlegern oft nicht weiterhelfen. Dazu bedarf es eines komplexen Sachverstandes und genügend Zeit für intensive Recherchen. Die staatlichen Ermittlungsstellen können Anlegern oftmals nicht weiterhelfen. Hierzu äußert sich Jochen Resch, Geschäftsführer der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte, wie folgt: „Unsere jahrelange Expertise und insbesondere unsere komplexen nationalen und internationalen Verbindungen ermöglichen es uns, individuelle und intensive forensische Ermittlungen selbst vorzunehmen und insofern gerade auch Fälle mit internationalem Bezug erfolgreich zu lösen. Wir verfolgen dabei stets die Spur des Geldes. Damals hieß es noch, Geld sei nicht weg, sondern nur anderswo. Nun möchten wir dies ergänzen: Geld ist sogar noch digital verfolgbar, wenn es bereits über einen Kryptoexchanger in Bitcoin eingezahlt und in der Blockchain anonymisiert wurde.“


Resch Rechtsanwälte - Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986

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