Steht die Entgeltfortzahlung für Ungeimpfte wirklich in Frage?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Fake News im Arbeitsrecht: Seit einiger Zeit hört man immer wieder, dass es Pläne geben soll, die Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmer einzuschränken, falls sie sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen. Das ist falsch! Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, was hinter diesen Meldungen steckt, und was richtigerweise gilt:

Zunächst: Natürlich bekommt jeder krank geschriebene Arbeitnehmer weiterhin von seinem Arbeitgeber Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von sechs Wochen – unabhängig davon, ob mit oder ohne Corona-Schutzimpfung! Danach springen die Krankenversicherungen ein und der Arbeitnehmer erhält Krankengeld.

An diesem Sicherungssystem, das auf dem Lohnfortzahlungsgesetz, einem Bundesgesetz, beruht, hat sich auch im Corona-Kontext nichts geändert, und daran soll sich auch nichts ändern.

Nun hat man kürzlich berichtet, dass in einigen Bundesländern auf politischer Ebene laut darüber nachgedacht werde, ungeimpften Arbeitnehmern die Lohnfortzahlung zu streichen.

So gesehen ist diese Information falsch, denn erstens kann man auf Landesebene nicht das bundesgesetzlich verankerte Lohnfortzahlungssystem ändern, und zweitens hatte das auch niemand vor.

Gemeint war, dass die staatliche Entschädigungszahlung an Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern in der Quarantäne den Lohn weiter bezahlen, genauer: ihnen den Quarantäne-bedingten Verdienstausfall ersetzen, in einigen Bundesländern für ungeimpfte Arbeitnehmer möglicherweise wegfallen soll.

Nur in diesem Fall würde der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet sein, seinen Arbeitnehmern den Lohn für die Dauer der Quarantäne weiter zu bezahlen.

In manchen Bundesländern droht ungeimpften Arbeitnehmern also nur für die Zeit der Quarantäne, dass sie weder Geld von ihrem Arbeitgeber bekommen, noch eine behördliche Entschädigung in Anspruch nehmen können.

Was könnte man ungeimpften Arbeitnehmern in dieser Lage raten?

Da man die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht antasten wird, wird jeder Arbeitnehmer im Fall einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit regelmäßig auch während der Quarantäne Entgeltfortzahlung bekommen, unabhängig davon, ob in dem Bundesland eine Quarantäne-Entschädigung gezahlt wird, oder nicht.

Daher: Man sollte eine eventuelle Erkrankung nicht während der Quarantäne auskurieren, ohne sich vorher von einem Arzt untersuchen zu lassen. Möglicherweise stellt der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit fest; dann hätte man auch als nicht geimpfter Arbeitnehmer während der Quarantäne regelmäßig Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Wichtig: Auf keinen Fall sollte man eine Arbeitsunfähigkeit vortäuschen! Damit würde der Arbeitnehmer erheblich gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen und die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses riskieren.

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