Stellenabbau bei Bosch – DARAUF sollten Arbeitnehmer jetzt achten
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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.
Der Technologiekonzern Bosch plant den Abbau von mehreren Tausend Arbeitsplätzen in der Bundesrepublik. Das berichtet Tagesschau.de online am 22.11.2024. Demnach sollen hierzulande 3.800 Stellen wegfallen. Allerdings gelte weiterhin für Teile des Unternehmens ein bis 2027 vereinbarter Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen. Worauf müssen sich Arbeitnehmer jetzt einstellen? Wie verhalten sie sich am besten? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:
Es ist meiner Ansicht nach zweifelhaft, inwieweit sich eine allgemeine Vereinbarungen über den Ausschluss von Kündigungen auf die Kündigung einzelner Mitarbeiter auswirkt. Ob sich ein Arbeitnehmer darauf im Kündigungsschutzprozess wirksam berufen darf, hängt meiner Ansicht nach entscheidend davon ab, wie die Vereinbarung formuliert ist und wie sie zustande gekommen ist. Dennoch sind sie für Arbeitnehmer hilfreich. Jedenfalls erzeugt eine „Beschäftigungsgarantie“ oder ein „Kündigungsausschluss“ einen öffentlichen Druck auf den Arbeitgeber, Wort zu halten und schon aus Sorge um einen Imageverlust von betriebsbedingten Kündigungen abzusehen.
Auch wenn es deshalb vorerst nicht zu betriebsbedingten Kündigungen kommen sollte: Der Arbeitgeber darf jedenfalls Aufhebungsverträge anbieten und verhaltensbedingt oder krankheitsbedingt kündigen.
Deshalb gilt bei einem angekündigten Stellenabbau, ob mit oder ohne Kündigungsausschluss, dass der Arbeitnehmer:
- Aufhebungsverträge grundsätzlich nicht ohne vorherigen anwaltlichen Rat unterschreibt;
- Arbeitsvertragliche Pflichten ernst nimmt und dem Arbeitgeber keinen Grund für eine Abmahnung oder Kündigung liefert;
- An weniger Tagen krankheitsbedingt fehlt beziehungsweise alles daran setzt, dass sich sein Gesundheitszustand perspektivisch bessert;
- Eine Rechtsschutzversicherung abschließt beziehungsweise nachprüft, ob seine Rechtsschutzversicherung das Arbeitsrecht abdeckt;
- Veränderungen im Arbeitsverhältnis nicht ungeprüft zustimmt;
- Im Fall einer Kündigung am selben Tag, an dem er das Kündigungsschreiben erhält, einen auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anruft und sich erkundigt nach seinen Abfindungs- und Klagechancen;
- Umgehend einen spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktiert auch im Fall eines Aufhebungsvertrages oder einer Anhörung.
Auch wichtig: Beachten Sie, dass größere Arbeitgeber oft über Jahre Verhaltensweisen ihrer Mitarbeiter tolerieren, bei denen es sich streng genommen um Kündigungsgründe handelt. Bei einem Stellenabbau kann sich dies abrupt ändern und der Arbeitgeber ahndet plötzlich beispielsweise die private Handynutzung von Mitarbeitern, über die er lange hinweg gesehen hat.
Überlegen Sie sich deshalb genau, welches Verhalten zu Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten gehört, und welches nicht; verhalten Sie sich am Arbeitsplatz dementsprechend und befolgen Sie die Arbeitsanweisungen Ihres Chefs. So sichern Sie sich regelmäßig die besten Abfindungs- und Klagechancen, falls Sie vom Stellenabbau betroffen sein sollten.
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