Steuerliche Behandlung von Kryptoassets im Betriebsvermögen

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Kryptoassets haben in den letzten Jahren an Popularität gewonnen und sind nicht mehr nur ein Thema für Privatanleger, sondern auch für Unternehmen und deren Betriebsvermögen. Die steuerliche Behandlung dieser digitalen Vermögenswerte im betrieblichen Kontext ist jedoch komplex und unterliegt speziellen Regelungen. In diesem Artikel erläutere ich die wichtigsten Aspekte der steuerlichen Behandlung von Kryptoassets im Betriebsvermögen und warum es unerlässlich ist, sich von einem Experten beraten zu lassen.

Bilanzierung und Bewertung von Kryptoassets

Kryptoassets, wie Bitcoin und Ethereum, müssen im Betriebsvermögen bilanziert werden. Hierbei sind die folgenden Punkte zu beachten:

  1. Anschaffungskosten: Kryptoassets werden zu den Anschaffungskosten bilanziert. Diese umfassen den Kaufpreis sowie alle unmittelbar zurechenbaren Nebenkosten, wie Transaktionsgebühren.

  2. Folgebewertung: Bei der Folgebewertung können unterschiedliche Methoden angewendet werden, je nachdem, ob die Kryptoassets als Umlauf- oder Anlagevermögen klassifiziert werden:

Umlaufvermögen: Die Bewertung erfolgt nach dem Niederstwertprinzip. Das bedeutet, dass bei einer dauerhaften Wertminderung der niedrigere Wert angesetzt werden muss.

Anlagevermögen: Hier kommt das gemilderte Niederstwertprinzip zur Anwendung. Eine Wertminderung muss nur dann berücksichtigt werden, wenn sie voraussichtlich von Dauer ist.


Steuerliche Aspekte

  1. Ertragsbesteuerung: Gewinne aus dem Verkauf von Kryptoassets unterliegen der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Dabei ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten entscheidend.

  2. Umsatzsteuer: Der Handel mit Kryptoassets ist in der Regel umsatzsteuerfrei. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor, der Kryptowährungen als Zahlungsmittel anerkannt hat.

  3. Sonstige Steuerarten:

Lohnsteuer: Wenn Mitarbeiter in Kryptowährungen bezahlt werden, müssen die Zahlungen in Euro umgerechnet und entsprechend versteuert werden.

Grunderwerbsteuer: Beim Erwerb von Immobilien gegen Kryptowährungen könnte Grunderwerbsteuer anfallen, wobei die Bewertung der Kryptowährungen entscheidend ist.


Warum Sie einen Experten benötigen

Die steuerliche Behandlung von Kryptoassets ist nicht nur komplex, sondern auch ständigen Veränderungen unterworfen. Ein erfahrener Steuerberater kann Ihnen helfen, die folgenden Herausforderungen zu meistern:

  • Rechtskonforme Bilanzierung: Sicherstellung, dass die Kryptoassets korrekt bilanziert und bewertet werden.
  • Optimierung der Steuerlast: Nutzung aller möglichen steuerlichen Vorteile und Vermeidung von Fallstricken.
  • Aktualität und Rechtssicherheit: Anpassung an die neuesten rechtlichen Entwicklungen und Steuerreformen.
  • Individuelle Beratung: Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre spezifischen betrieblichen Bedürfnisse und Gegebenheiten.

Als Expertin auf diesem Gebiet stehe ich Ihnen mit meinem fundierten Wissen und meiner Erfahrung zur Seite. Gemeinsam können wir Ihre Kryptoassets steuerlich optimal gestalten und mögliche Risiken minimieren.

Zögern Sie nicht, mich für eine unverbindliche Beratung zu kontaktieren. Ihre finanziellen Interessen und die Sicherung Ihres Betriebsvermögens stehen bei mir an erster Stelle. Lassen Sie uns gemeinsam für Ihre steuerliche Sicherheit und Effizienz sorgen.



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