Steuerliche Behandlung von Medienfonds

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Anleger, die Medienfonds gekennzeichnet haben, sind in einer Vielzahl der Fälle von der Abänderung der Einkommensteuerbescheide bzw. Nachfestsetzung von Einkommensteuer betroffen. Ursache hierfür ist die Abänderung der Feststellungsbescheide durch das Betriebsstätten-Finanzamt und damit verbunden die Abänderung der Einkommensteuerbescheide, soweit Festsetzungsverjährung nicht eingetreten ist.

Hintergrund:

Das Finanzamt hat bei diversen Fondsgesellschaften (bspw. der KGAL) die Schuldübernahmeverträge, mit denen sich namenhafte Kreditinstitute verpflichtet haben, Zahlungen aus den Lizenzverträgen zu erbringen, als abstrakte Schuldversprechen gewertet. Diese Auffassung der Finanzverwaltung führt dazu, dass mit Abschluss des Schuldübernahmevertrages eine Kaufpreisforderung ertragswirksam zu aktivieren ist. Die anfängliche negative Ergebniszuweisung an den Investor/Anleger entfällt überwiegend und damit verbunden sind erhebliche Einkommensteuernachzahlungen zzgl. Zinsen. Diese Wirkung wird bei den Anlegern ausgelöst.

Den Anlegern wird daher empfohlen, einen Anwalt zu kontaktieren, damit Einspruch und die Aussetzung der Vollziehung beim Betriebsstätten-Finanzamt und im Anschluss daran bei dem Wohnsitz-Finanzamt veranlasst wird. Dieses führt bei Gewährung der Aussetzung der Vollziehung dazu, dass die Einkommensteuer nicht gezahlt werden muss, bis zur Klärung durch das Betriebsstättenfinanzamt.

Jederzeit stehen wir Ihnen gern bei Rückfragen zur Verfügung.


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