Steuerliche Folgen erfolgreicher Insolvenzanfechtung

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Im Normalfall ist das Einkommen einer jeden Person einkommenssteuerpflichtig und dieses gilt auch bei einer Insolvenz. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden vom Insolvenzverwalter oft Anfechtungsansprüche durchgesetzt. Dieses führt im Ergebnis dazu, dass demjenigen, der in der Insolvenz ist, Geld zufließt. Aber auch wenn Anfechtungsansprüche innerhalb der Insolvenz realisiert werden, sind diese nicht von der Einkommensteuerpflicht ausgenommen.

Das Steuerschuldverhältnis des Steuerpflichtigen bleibt nämlich auch während der Insolvenzeröffnung bestehen. Da die Steuerforderungen durch die Anfechtung erst nach Insolvenzeröffnung entstehen, liegen gerade keine Massenverbindlichkeiten vor und müssen daher auch vorrangig befriedigt werden. Von besonderer Relevanz ist, dass eine etwaige Restschuldbefreiung und auch ein Insolvenzplan die Einkommensteuerschulden nicht erfassen und diese so unabhängig davon bestehen. Dieses bedeutet für Sie, dass die Steuerforderungen des Finanzamtes auch nach dem erfolgreich durchgeführten Insolvenzverfahren weiterhin verrechnet, festgesetzt und vollstreckt werden können.

Dadurch verteuert sich das Insolvenzverfahren und macht es für die Insolvenzgläubiger weniger lukrativ, was aber im Falle der Insolvenzanfechtung unausweichlich ist. Wenn Sie sich hinsichtlich der steuerlichen Folgen von Insolvenzanfechtungen beraten lassen wollen oder ganz allgemein zum Insolvenzverfahren, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann mit seiner Expertise im Insolvenzrecht zur Seite. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie.


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