Steuertermine im September 2009
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1. Monatszahler:
- Umsatzsteuerzahler: Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer - bei Barzahlung - bis zum 10.09.2009 und - bei Zahlung per Scheck - bis 07.09.2009.
- Lohnsteuerzahler: Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer - bei Barzahlung - bis zum 10.09.2009 und - bei Zahlung per Scheck - bis 07.09.2009.
2. Quartalszahler - vierteljährlich
- Einkommensteuerzahler: Vorauszahlung - bei Barzahlung - bis 10.09.2009 und - bei Zahlung per Scheck bis 07.09.2009.
- Kirchensteuerzahler: Vorauszahlung - bei Barzahlung - bis 10.09.2009 und - bei Zahlung per Scheck bis 07.09.2009.
- Körperschaftsteuerzahler: Vorauszahlung - bei Barzahlung - bis 10.09.2009 und - bei Zahlung per Scheck bis 07.09.2009.
Hinweis: Die für alle Steuerarten geltende 3-tägige Schonfrist bei verspäteter Zahlung durch Überweisung auf das Konto des Finanzamtes endet am 14.09.2009.
Diese Schonfrist gilt ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck!
Dies ist ein Service der Kanzlei
Dittmann Rechtsanwälte - Dresden Leipzig
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