Stiftung Warentest rät Anlegern Ansprüche mit Arrest zu sichern - kann dem gefolgt werden?

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INFINUS AG: Anlegerschutzgemeinschaft

13.02.2014 - Stiftung Warentest rät Anlegern Ansprüche mit Arrest zu sichern - kann dem gefolgt werden?

Immer wieder fragen unsere Mandanten nach, ob nicht ihre Ansprüche durch einen dinglichen Arrest zu sichern sind und ob sie dadurch einen Vorteil erlangen.

In einem Beitrag vom 04.02.2014 rät die Stiftung Warentest Anlegern einen dinglichen Arrest zu beantragen. Dieser Artikel setzt sich weder damit auseinander was die Voraussetzungen eines dinglichen Arrestes sind, noch ob dieser tatsächlich wirtschaftlich sinnvoll ist.

Ein dinglicher Arrest setzt voraus, dass ein Arrestanspruch besteht und ein Arrestgrund. Dieses muss immer im Einzelfall geprüft und dargelegt werden.

Doch selbst wenn ein dinglicher Arrest angestrebt wird, drängt sich die Frage auf, gegen wen. Ein dinglicher Arrest gegen die Gesellschaften der Fubus-Gruppe (Beispielsweise Future Business KG aA, ecoConsort AG, Prosavus AG) ist wirtschaftlich erfolglos. Die Staatsanwaltschaft hat zwar Vermögenswerte beschlagnahmt, diese aber dem Insolvenzverwalter zur Verfügung gestellt. Die Staatsanwaltschaft selbst weist in den Allgemeinen Hinweisen für Geschädigte darauf hin:

„Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte in der Regel nicht mehr möglich sind, wenn eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen einer zur Infinusgruppe gehörenden Gesellschaft angeordnet worden ist. Im Falle einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft wird die Staatsanwaltschaft die bei dieser Gesellschaft vorläufig gesicherten Vermögenswerte zugunsten des vom Amtsgericht Dresden bestellten Insolvenzverwalters freigegeben. Der Insolvenzverwalter wird dann im eröffneten Insolvenzverfahren über die Verteilung der vorhandenen Vermögenswerte unter den Gläubigern entscheiden."

Dieses ist auch denklogisch, soll doch das Insolvenzverfahren ein Windhundrennen der betroffenen Anleger zur Sicherung der Vermögenswerte vermeiden.

Darüber hinaus sollten Anleger berücksichtigen, dass sich an das Arrestverfahren immer ein Klageverfahren anschließt, welches Jahre dauern kann.

Folglich sind mit dem Arrest zunächst für den Anleger nur Kosten verbunden. Anleger sollten daher prüfen, welchen Weg Sie gehen und ob Anwälte, die mit der Sicherung der Ansprüche durch Arrest werben, glaubwürdig sind.

Wir verfolgen die Interessen der Anleger vor allem gegenüber der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut. Dieses ist das Haftungsdach der vertraglich gebundenen Vermittler. In Einzelfällen werden wir gegen die Vermittler, die besonderes Vertrauen in Anspruch genommen haben, direkt vorgehen.

Anwaltskanzlei Bontschev

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Fachanwältin für Steuerrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Über die Anwaltskanzlei Bontschev:

Die in Dresden ansässige Anwaltskanzlei Bontschev ist spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Steuer-und Immobilienrecht. Kerstin Bontschev, Fachanwältin für Steuerrecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen und nimmt im Rahmen ihrer Tätigkeit für die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.) Aktionärsinteressen auf Hauptversammlungen wahr.



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