Stockcptls – Warnung der CONSOB

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Mit stockcptls.com ist eine weitere Onlinehandelsplattform im Internet am Markt, über die Anleger Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) auf verschiedene Basiswerte, wie Aktien, Indizes, oder auch Forex-Geschäfte tätigen können sollen.

Stockcptls stellt sich als Multi-Asset-Brokerunternehmen auf der Webseite vor, das Forex- und CFD-Anlagedienstleistungen anbietet und sich ethischen Handelspraktiken verschrieben hat. Die Mission sei, den Standard für verantwortungsvolles Investieren für Privatkunden und institutionelle Kunden zu setzen.

Auch wird darauf verwiesen, dass es an der Zeit gewesen sei, dass ein neuer Akteur in der Online-Handelsbranche mehr Verantwortung übernimmt und über die Einhaltung von Vorschriften hinausgeht, um den Händlern mit einer Philosophie, die die Finanzwelt und die Umwelt umfasst, echten Mehrwert zu bieten.

Aber Anleger sollten achtsam sein.

Denn Warnung der CONSOB

Tatsächlich hat die italienische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die CONSOB, einen Warnhinweis veröffentlicht, dass sie die Webseite von Stockcptls gesperrt hat. Die CONSOB kann bezüglich Anbieter, die Finanzdienstleistungen in Italien anbieten, ohne über eine entsprechende Genehmigung der CONSOB zu verfügen, den Zugang zu Webseiten blockieren.

Der Hinweis auf der Webseite von Stockcptls auf eine Registrierung der CONSOB ist insoweit irreführend, da eine Regulierung durch die CONSOB nicht gegeben ist.

Auch keine Erlaubnis der BaFin 

Das Erbringen von Differenzkontrakten und Forex-Geschäften gegenüber deutschen Anlegern stelltn Wertpapierdienstleistungen, etwa als Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), dar. Um Wertpapierdienstleistungen in Deutschland legitim ausführen zu können, benötigen die Betreiber aber eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), die nach unserer Kenntnis der Stockcptls nicht vorliegt.

Auch fehlt der Homepage ein den deutschen Anforderungen entsprechendes Impressum, so dass auch die verantwortliche Geschäftsführung oder eine Betreibergesellschaft nicht auszumachen sind.

Möglichkeiten für Anleger von Stockcptls 

Haben Sie Gelder bei Stockcptls investiert und handelt es sich um unerlaubte Wertpapierdienstleistungen, die entgegen den WpIG ohne Erlaubnis der deutschen Aufsichtsbehörde erbracht worden sind, kann der Tatbestand eines Schadensersatzanspruchs gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG erfüllt sein.

Suchen Sie auch rasch anwaltliche Hilfe, wenn Ihnen im Handelskonto ausgewiesene Guthaben nicht ausbezahlt werden oder von Ihnen weitere Investitionen für vermeintliche Steuern, Gebühren, Liquiditätsnachweise gefordert werden. Dies ist unseriös. Insoweit sind auch andere Schadensersatzansprüche für Anleger denkbar.

Falls Sie bei Stockcptls Investitionen getätigt und Fragen zu rechtlichen Optionen haben, berät Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen und der Beweissicherung.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 23.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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