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Stolperfallen beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages – Was Arbeitnehmer wissen müssen

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Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag ist in der Praxis weit verbreitet. Sie bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich ohne Kündigung einvernehmlich zu trennen. Gerade Arbeitnehmer sollten jedoch einige wesentliche Punkte beachten, um keine rechtlichen oder finanziellen Nachteile zu erleiden.

Kein Widerrufsrecht

Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, anzunehmen, dass ein Aufhebungsvertrag grundsätzlich widerrufbar sei. Tatsächlich gilt das nicht: Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag ist bindend. Arbeitnehmer haben nur unter engen Voraussetzungen die Möglichkeit, sich durch Anfechtung vom Vertrag zu lösen, etwa im Falle einer widerrechtlichen Drohung oder arglistigen Täuschung.

Schriftform erforderlich

Ein Aufhebungsvertrag muss gemäß § 623 BGB schriftlich geschlossen werden. Eine mündliche Vereinbarung oder ein Vertrag per E-Mail ist unwirksam. Das Dokument muss eigenhändig von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden

Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen. Die Agentur für Arbeit prüft, ob der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit "verschuldet" herbeigeführt hat. Wer einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund abschließt, riskiert eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Arbeitgeber andernfalls eine rechtmäßige Kündigung ausgesprochen hätte.

Fairer Verhandlungsprozess

Gerichte verlangen, dass Arbeitgeber bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages bestimmte Fairnessanforderungen einhalten. Besonders wenn Verhandlungen in einer überrumpelnden Situation stattfinden, können Aufhebungsverträge anfechtbar sein. Arbeitnehmer sollten sich daher ausreichend Bedenkzeit einräumen lassen und im Zweifel rechtlichen Rat einholen, bevor sie unterschreiben.

Inhalte eines Aufhebungsvertrages

Ein gut gestalteter Aufhebungsvertrag sollte klare Regelungen enthalten über:

1. Beendigungszeitpunkt 

2.Etwaige Abfindungszahlungen

3. Freistellung und Vergütung während der Freistellung

4.Ausstellung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses

5.Abgeltung von Urlaubsansprüchen und offenen Zahlungen

6.Eventuelle Regelungen zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten


Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages sollte niemals übereilt erfolgen. Arbeitnehmer tun gut daran, alle Konsequenzen sorgfältig zu prüfen und im Zweifel professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Nur so lassen sich rechtliche Fallstricke und finanzielle Nachteile wirksam vermeiden.

Foto(s): Kamil Ugur

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