Strafanzeige wegen „Schwuchtelbinde“

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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC, die das Gleichstellungsrecht und Diskriminierungsrecht bearbeitet, hat am 22.06.2021 bei der Staatsanwaltschaft Mainz Strafanzeige und Strafantrag für einen Mandanten gegen einen Politiker und ehemaligen Bundeswehr Offizier wegen Beleidigung und Volksverhetzung erstattet.

Der männliche Anzeigenerstatter ist homosexuell, gleichgeschlechtlich verheiratet und bekennt sich zur Regenbogen-Fahne als Zeichen seiner sexuellen Orientierung und nimmt regelmäßig an Veranstaltungen, wie dem Cologne Pride (Christopher Street Day), teil.

Der Beschuldigte ist ein Politiker und ehemaliger Bundeswehr Offizier.

Der Nationalfußballspieler und Kapitän der deutschen Nationalmannschaft Manuel Neuer trug anlässlich der Europameisterschaft eine Regenbogen-Binde.

Am 19.06.2021 bezeichnete der Beschuldigte die Regenbogen-Binde in einer Twitter-Nachricht als „Schwuchtelbinde“ .

Schwuchtel ist eine meist salopp und abwertend als Schimpfwort verwendete Bezeichnung für Schwule.

Bei der Bezeichnung als „Schwuchtel“ handelt es sich um eine Schmähung beziehungsweise Formalbeleidigung.

Die Äußerung des Beschuldigten (Schwuchtel) richtet sich somit an das Kollektiv (bestimmten Personenkreis) homosexueller Männer, zu denen der Anzeigenerstatter gehört; eine hinreichende Individualisierung des vom Beschuldigten bestimmten Individualkreises ist gegeben.

Die Regenbogenfahne ist eine Form des Regenbogens als Symbol.

Sie steht in zahlreichen Kulturen weltweit für Aufbruch, Veränderung und Frieden, und sie gilt als Zeichen der Toleranz und Akzeptanz, der Vielfalt von Lebensformen, der Hoffnung und der Sehnsucht.

Seit den 1970er-Jahren ist die Regenbogenfahne ein internationales schwul-lesbisches Symbol, das heute für homosexuelle, transsexuelle, bisexuelle, intersexuelle, pansexuelle, queere und diverse Menschen steht.

Die Regenbogenfahne entwarf der amerikanische Künstler Gilbert Baker für den Gay Freedom Day, den Vorläufer späterer Gay Prides.

Sie gilt als Symbol für lesbischen und schwulen Stolz, sowie für die Vielfalt der Lebensweise von Lesben und Schwulen.

In Deutschland wurde die Regenbogenfahne erstmals 1996 an einem öffentlichen Gebäude gehisst.

Die Äußerung des Beschuldigten stellt eine Beleidigung dar, da die innere Ehre, also die Menschenwürde, die durch das Grundgesetz geschützt wird, verletzt wird.

Die Meinungsfreiheit ist hier nicht einschlägig, da der Schwerpunkt der Äußerung des Beschuldigten auf der Demütigung des Regebogenzeichens und der männlichen Homosexualität liegt.

Außerdem liegt der Verdacht der Volksverhetzung nahe, da eine pauschale Hetze gegen Schwule/Homosexuelle und deren Herabwürdigung beabsichtigt ist.

Das öffentliche Verfolgungsinteresse besteht überdies aus dem Umstand, dass im sogenannten Pride-Monat die Äußerung des Beschuldigten eine große Anzahl von Menschen verletzte.

                                                    

Foto(s): kanzlei JURA.CC

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