Strafbarkeit illegales IPTV, Sky, Netflix, illegales Streaming – Cardsharing. Ermittlungsverfahren?

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Für spezifische rechtliche Unterstützung im Falle einer Vorladung oder bei Fragen zur Strafbarkeit im Kontext von illegalem IPTV und Cardsharing können Sie sich kurzfristig für eine rechtliche Beratung in der Kanzlei melden. Besuchen Sie die Webseite www.dd-legal.de, wählen Sie 0521 - 986 338 22 für das Büro oder 0151 - 540 70 333 für Mobilanfragen. Einen guten Überblick zur gesamten Thematik finden Sie auf meiner Homepage: Hier gehts zum Überblick: "Illegales IPTV - Strafbarkeit für Anbieter/ Nutzer - das wichtigste in Kürze!

Zusammenfassung: 

  • Welche Strafe IPTV? Anbieter von IPTV und Cardsharing machen sich gegebenenfalls wegen (gewerbsmäßigen) Computerbetrugs, der Beihilfe zum Ausspähen von Daten, der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung sowie wegen unerlaubter Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen strafbar!
  • Welche Strafe IPTV? Nutzer von IPTV und Cardsharing machen sich gegebenenfalls wegen Computerbetrugs, Ausspähen von Daten, wegen unerlaubter Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen sowie unter ganz bestimmten Umständen der Geldwäsche strafbar!
  • Welche Strafe IPTV? Es drohen Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren, je nach Strafdelikt! 
  • Welche Strafe IPTV? Es drohen hohe Geldstrafen und damit auch eine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis
  • Die Ermittlungsbehörden arbeiten häufig eng mit den Rechteinhabern wie Sky zusammen. 
  • Die Ermittlungsbehörden arbeiten europaweit eng zusammen gegen Cardsharing, IPTV etc. 
  • Vorsicht: Es droht eine Hausdurchsuchung! 
  • Vorsicht: Ihnen droht zusätzlich zum Strafverfahren eine erhebliche Abmahnung von den Rechteinhabern!
  • Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter erhalten haben, sagen Sie diese ab und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt!
  • Kurzer Rechtstipp zur Strafbarkeit von IPTV Nutzer: Hier gehts zum Bericht!
  • Wichtiger Beitrag: Strafbarkeit IPTV & Sky Card Sharing für Anbieter und Nutzer
  • Wichtiger Beitrag: Tipps bei polizeilicher Vorladung/ Anzeige bei der Polizei & Anhörung
  • Wichtiger Beitrag: Tipps bei Hausdurchsuchung (Anbieter von illegalem IPTV)

Einstellung des Verfahrens möglich!

Welche Strafe IPTV? In vielen Fällen ist eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Nutzer von illegalem IPTV / illegalem Cardsharing möglich. Sehr oft gelingt eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO oder aber nach § 153 StPO. Lesen Sie hier unsere Fälle in denen eine Einstellung für unsere Mandanten erzielt worden sind im Ermittlungsverfahren als Nutzer von illegalem IPTV und Cardsharing.  

Was ist der Unterschied bei den Einstellungen? Während die Staatsanwaltschaft bei einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO davon ausgeht, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten vorliegt, hält sie bei § 153 StPO die Schuld des Beschuldigten als zu gering an. In beiden Fällen gelten die Beschuldigten als Nicht-Vorbestraft! Sie erhalten keine Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis oder ins Bundeszentralregister. Lesen Sie hier die Vollversion zu illegales IPTV/ SkyCardSharing: Strafbarkeit für Nutzer und Anbieter. Was Sie alles wissen müssen!

IPTV – Cardsharing: Was ist das?

Bei IPTV (Internet Protocol Television) handelt es sich um eine Übertragung von Sendern am TV über das Internet. Um IPTV zu nutzen gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen können Sie IPTV mit einem speziellen Receiver empfangen, den Sie mit ihrem Router verbinden. Einen solchen Receiver erhalten Sie von Ihrem Anbieter. Zum anderen durch Apps, da die neuen TV-Geräte einen solchen Receiver bereits integriert haben. Sie laden die App einfach runter und geben die Nutzerdaten ein. Fertig! Beim Cardsharing wirbt der Cardsharing-Anbieter mit sehr günstigen und attraktiven Angeboten. Hierzu schließt er ein Abonnement mit einem Anbieter ab, zum Beispiel, Sky, DAZN, Netflix usw. Dieses Abonnement wird mit einer Vielzahl von anderen Nutzern geteilt. Dies geschieht durch eine spezielle Software, welche die Verschlüsselung für den Empfang der Programme umgeht. Der Cardsharing-Server sendet den Entschlüsselungscode des Pay-TV-Anbieters an die angeschlossenen Cardsharing-Nutzer über das Internet. Cardsharing-Nutzer müssen ihre Smart-Card oder Receiver so manipulieren, dass sie den Code des Cardsharing-Servers akzeptieren und verwenden können. Durch diesen Prozess können mehrere Nutzer mit einem einzigen Abonnement die kostenpflichtigen TV-Sender empfangen, indem sie die Entschlüsselungscodes gemeinsam nutzen. Lesen Sie hier die Vollversion zu illegales IPTV/ SkyCardSharing: Strafbarkeit für Nutzer und Anbieter. Was Sie alles wissen müssen!

Illegales IPTV. Strafbarkeit für Anbieter

Wenn Sie der Anbieter sind und illegales Pay TV anbieten, dann können Sie sich unter anderem strafbar machen wegen: Computerbetrug (gewerbsmäßig), § 263a Abs. 2 StGB; Beihilfe zum Ausspähen von Daten, §§ 202a, 27 StGB; Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung, § 108a UhrG; Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen, § 108b UhrG. Lesen Sie hier die Vollversion zu illegales IPTV/ SkyCardSharing: Strafbarkeit für Nutzer und Anbieter. Was Sie alles wissen müssen!

IPTV-Strafe: Welche Strafe droht Anbietern?

Welche Strafe IPTV? Bei einem gewerbsmäßigen Computerbetrug droht Ihnen eine Freiheitstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Bei einer unerlaubten gewerbsmäßigen Verwertung (Urheberechtsverletzung) droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Bei einem unerlaubten Eingriff in technische Schutzmaßnahmen und zu Rechtewahrnehmung erforderliche Information droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe. Handeln Sie gewerbsmäßig, so droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Bei einer Beihilfe zum Ausspähen von Daten droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe

Illegales IPTV. Strafbarkeit für Nutzer

Welche Strafe IPTV? Wenn Sie der Nutzer sind und illegales Pay TV nutzen, dann können Sie sich unter anderem strafbar machen wegen: Computerbetrug, § 263a Abs. 1 StGB; Ausspähen von Daten, § 202a StGB; Verstoß gegen das Urheberrecht, § 108 Abs. 1 Nr. 6 UhrG; In ganz bestimmten Fällen sogar der Geldwäsche nach § 261 StGB. Lesen Sie hier die Vollversion zu illegales IPTV/ SkyCardSharing: Strafbarkeit für Nutzer und Anbieter. Was Sie alles wissen müssen!

Welche Strafe droht Nutzern?

Welche Strafe IPTV? Bei einem Computerbetrug droht Ihnen eine Freiheitstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Beim Ausspähen von Daten droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis 3 Jahren oder Geldstrafe. Bei einem Verstoß gegen das Urheberecht droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.

Welche Strafe droht Nutzern? Wichtig! 

Welche Strafe IPTV? Wenn Sie vorher noch nie mit der Polizei zu tun hatten, noch nicht vorbestraft sind, dann müssen Sie als „Ersttäter“ nicht mit einer Freiheitsstrafe rechnen. In der Regel droht Ihnen dann „nur“ eine Geldstrafe! Denkbar ist aber auch eine Einstellung nach § 153 ff. Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldauflage oder ohne Geldauflage wegen geringer Schuld. Aber Vorsicht: Wenn Sie zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt werden, dann sind Sie vorbestraft. Diese Straftat wird dann in Ihr polizeiliches Führungszeugnis eingetragen. Lesen Sie hier die Vollversion zu illegales IPTV/ SkyCardSharing: Strafbarkeit für Nutzer und Anbieter. Was Sie alles wissen müssen!

Daher der Tipp: Holen Sie sich unbedingt rechtlichen Rat und investieren Sie das Geld in einen guten Rechtsanwalt & Strafverteidiger. Ein qualifizierter Strafverteidiger auf diesem Gebiet wird über die notwendige Erfahrung und fachliche Expertise verfügen, um bereits im Ermittlungsverfahren die richtigen Weichen für Sie zu setzen und auf eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens hinzuwirken! Ein erfahrener Strafverteidiger wird Ihnen bereits in einem kurzen Telefonat/ Gespräch die Rechtslage zu diesem Thema erörtern können sowie die Erfolgsaussichten auf eine milde Strafe bzw. eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Denn: Häufig sind die Fälle bzw. Straftaten von illegalem PayTV durch Nutzer identisch, so dass es möglich ist, aus der bisherigen Erfahrung und Praxis eine Prognose abzugeben, wie das Verfahren enden wird bzw. kann. Aber Vorsicht: Es kommt wie immer auf den Einzelfall an, auch wenn sich Prognosen hierzu herleiten lassen können. Lesen Sie hier die Vollversion zu illegales IPTV/ SkyCardSharing: Strafbarkeit für Nutzer und Anbieter. Was Sie alles wissen müssen!

IPTV - Computerbetrug § 263a StGB

Welche Strafe IPTV? Nutzer und Anbieter von illegalem IPTV können sich wegen Computerbetruges strafbar machen. Der Computerbetrug ist in § 263a StGB normiert. Dort heißt es: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". Handelt der Anbieter gewerbsmäßig - was stets der Fall sein dürfte - so drohen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

IPTV -  Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Nr. 6 UrhG

Welche Strafe IPTV? Neben dem Computerbetrug nach § 263a StGB kommt es sehr häufig zu Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes nach § 108 Abs. 1 Nr. 6 UrhG. In § 108 Abs. 1 Nr. 6 UrhG heißt es: "Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten, eine Funksendung entgegen § 87 verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft."

Wie werden Nutzer/Anbieter erwischt?

Die Untersuchungen gegen illegale IPTV-Anbieter werden häufig durch Strafanzeigen von den Rechteinhabern, wie Sky, Netflix, DAZN, angestoßen. In der Regel erfolgen „Testkäufe“ bei diesen Anbietern im Zuge dessen die Ermittlungsbehörden ihre Ermittlungen ausweiten und intensivieren. Es kommt zu Hausdurchsuchungen bei den Anbietern und der Beschlagnahme von elektronischen Geräten. Des Weiteren werden die elektronischen Geräte ausgewertet und die Konten (auch Paypal!) der illegalen Anbieter überprüft. Hierbei kommen die Ermittlungsbehörden auch den Käufern/ Nutzern von illegalem IPTV und illegalem Cardsharing auf die Spur. Nach Abschluss der Ermittlungen gegen die Anbieter werden im Regelfall die Verfahren gegen einzelne Nutzer abgetrennt und an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Lesen Sie hier die Vollversion zu illegales IPTV/ SkyCardSharing: Strafbarkeit für Nutzer und Anbieter. Was Sie alles wissen müssen!

Sind Zahlungen auf ein PayPal-Konto ein Nachweis für eine Strafbarkeit?

Häufig ist den Strafverfolgungsbehörden nur bekannt, dass Sie eine Zahlung auf das Konto dieser Anbieter geleistet haben. Eine Zahlung ist aber noch kein sicherer Nachweis dafür, dass Sie tatsächlich illegale IPTV / SkyCard Sharing genutzt haben. Es stellt lediglich ein Indiz dar, nicht mehr und nicht weniger. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sich rechtlichen Rat einholen und Akteneinsicht beantragen. Nur dann kann eine erfolgsversprechende Verteidigung für Sie aufgebaut werden. Lesen Sie hier die Vollversion zu illegales IPTV/ SkyCardSharing: Strafbarkeit für Nutzer und Anbieter. Was Sie alles wissen müssen!

Vorsicht: Hausdurchsuchung möglich!

Wenn Sie Anbieter von illegalem IPTV oder Cardsharing sind dann müssen Sie damit rechnen, dass bei Ihnen eine Hausdurchsuchung erfolgen wird. Die Ermittlungsbehörden werden Sie aber nicht darüber informieren, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Stattdessen wird die Polizei und die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung bei Ihnen durchführen.  Lesen Sie hier die Vollversion zu illegales IPTV/ SkyCardSharing: Strafbarkeit für Nutzer und Anbieter. Was Sie alles wissen müssen! 

Zusammengefasst sollten Sie folgendes machen:

  • Bleiben Sie ruhig! Kooperieren Sie in einer moderaten Form!
  • Machen Sie keine Aussage! Kein Smalltalk! Schweigen ist Gold!
  • Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen!
  • Widersprechen Sie der Sicherstellung!
  • Fertigen Sie Kopien an oder machen Sie Fotos von den Dokumenten!
  • Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt!
  • Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll an!

Wichtig: Bitte lesen Sie sich die Hinweise zur Hausdurchsuchung unbedingt durch!

Vorsicht: Es drohen Abmahnungen!

Neben den strafrechtlichen Folgen drohen Ihnen als Nutzer auch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen von den Rechteinhabern, wie Sky, DAZN, Netflix usw. In der Regel werden Sie außergerichtlich abgemahnt und aufgefordert eine bestimmte Summe als „Schadensersatz“ zu zahlen. Außerdem werden Sie zur Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Eine Abmahnung kann Sie hier schnell bis zu 1.500 EUR kosten! Wichtig: Bevor Sie überhaupt etwas zahlen und unterschreiben, kontaktieren Sie unbedingt einen Rechtsanwalt, welcher die schriftliche Abmahnung und die strafbewehrte Unterlassungserklärung rechtlich prüft. Verlassen Sie sich bitte nicht auf Recherchen im Internet oder aber auf „Hörensagen“ von Bekannten, Freunden etc. denen etwas „ähnliches“ passiert ist. Lesen Sie hier die Vollversion zu illegales IPTV/ SkyCardSharing: Strafbarkeit für Nutzer und Anbieter. Was Sie alles wissen müssen! 

Vorladung von der Polizei?

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, dann kontaktieren Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt und lassen sich beraten. Denn im Falle einer Verurteilung kann Ihnen ein Eintrag ins Führungszeugnis drohen (Polizeiliches Führungszeugnis).Lesen Sie alles hier zur Vorladung durch Polizei! Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, haben Sie nur 14 Tage ab Zustellung Zeit, Einspruch einzulegen. Holen Sie sich unbedingt rechtlichen Rat ein, ob sich ein Einspruch für Sie lohnt. Lesen Sie hier die Vollversion zu illegales IPTV/ SkyCardSharing: Strafbarkeit für Nutzer und Anbieter. Was Sie alles wissen müssen!

Wichtig: 4 Grundregeln bei Vorladung durch Polizei

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, dann kontaktieren Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt und lassen sich beraten. Lesen Sie hier die Vollversion zu illegales IPTV/ SkyCardSharing: Strafbarkeit für Nutzer und Anbieter. Was Sie alles wissen müssen!

Termin absagen!

Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet. Lesen Sie alles hier zur Vorladung durch Polizei!

Schweigen Sie!

Schweigen! Kein Wort! Bitte schweigen Sie! Ein Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Lesen Sie alles hier zur Vorladung durch Polizei!

Keine Nachteile!

Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Lesen Sie alles hier zur Vorladung durch Polizei!

Anwalt suchen!

Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! Lesen Sie alles hier zur Vorladung durch Polizei!

Einstellung des Verfahrens möglich!

In vielen Fällen ist eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Nutzer von illegalem IPTV / illegalem Cardsharing möglich. Sehr oft gelingt eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO oder aber nach § 153 StPO. Lesen Sie hier unsere Fälle in denen eine Einstellung für unsere Mandanten erzielt worden sind im Ermittlungsverfahren als Nutzer von illegalem IPTV und Cardsharing. Daher der Tipp: Holen Sie sich unbedingt rechtlichen Rat und investieren Sie das Geld in einen guten Rechtsanwalt & Strafverteidiger. Ein qualifizierter Strafverteidiger auf diesem Gebiet wird über die notwendige Erfahrung und fachliche Expertise verfügen, um bereits im Ermittlungsverfahren die richtigen Weichen für Sie zu setzen und auf eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens hinzuwirken! Ein erfahrener Strafverteidiger wird Ihnen bereits in einem kurzen Telefonat/ Gespräch die Rechtslage zu diesem Thema erörtern können sowie die Erfolgsaussichten auf eine milde Strafe bzw. eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Lesen Sie hier die Vollversion zu illegales IPTV/ SkyCardSharing: Strafbarkeit für Nutzer und Anbieter. Was Sie alles wissen müssen!

Für spezifische rechtliche Unterstützung im Falle einer Vorladung oder bei Fragen zur Strafbarkeit im Kontext von illegalem IPTV und Cardsharing können Sie sich kurzfristig für eine rechtliche Beratung in der Kanzlei melden. Besuchen Sie die Webseite www.dd-legal.de, wählen Sie 0521 - 986 338 22 für das Büro oder 0151 - 540 70 333 für Mobilanfragen. Einen guten Überblick zur gesamten Thematik finden Sie auf meiner Homepage: Hier gehts zum Überblick: "Illegales IPTV - Strafbarkeit für Anbieter/ Nutzer - das wichtigste in Kürze!


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Bildrechte/ Urheberrechte der Bilder können Sie hier abrufen: https://www.dd-legal.de/impressum

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