Strafbefehl: Frist versäumt? Fristberechnung

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Strafbefehl: der Fristbeginn

Der Fristbeginn des Strafbefehls startet mit der Zustellung des Strafbefehls. Regelmäßig handelt es sich hierbei um einen gelben Umschlag, Postzustellungsurkunde. Werfen Sie den gelben Umschlag daher nicht weg, sondern bewahren Sie diesen auf, denn dieses Datum ist für die Fristberechnung notwendig. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie den Umschlag aufgemacht haben und den Strafbefehl gelesen haben. Entscheidend ist die Zustellung in der Empfangsvorrichtung, dem Briefkasten.

Strafbefehl: Zustellungsfehler beim Strafbefehl

Es gibt jedoch Fälle, in denen Fehler bei der Zustellung passieren. Der Strafbefehl kann z. B. an eine alte Meldeadresse versandt worden sein. In solchen Fällen beginnt an sich keine Frist zu laufen, denn Sie haben den Strafbefehl ja gar nicht zur Kenntnis nehmen können. Man sollte jedoch keine vorsätzliche Vereitelung der Zustellung herbeiführen, denn in solchen Fällen beginnt die Frist vom Strafbefehl auch zu laufen.

Einspruch bei Strafbefehl: die konkrete Fristberechnung

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls bei Gericht eingehen (§ 410 Abs. 1 StPO). 

Die Fristberechnung ist im Strafrecht recht einfach. Die Frist zum Einspruch gegen den Strafbefehl läuft am gleichen Wochentag (nach zwei Wochen) ab, an dem der Strafbefehl zugestellt wurde.

Beispiel für die Fristberechnung beim Einspruch gegen den Strafbefehl

Der gelbe Umschlag geht an einem Dienstag zu. Dann läuft die Frist genau am Dienstag nach zwei Wochen ab. Der Einspruch muss also bis 24:00 Uhr am Dienstag im Gerichtsbriefkasten liegen.

Ausnahmen von der Fristberechnung beim Einspruch gegen den Strafbefehl

Es gibt jedoch eine Ausnahme, nämlich dann, wenn der Strafbefehl an einem Samstag zugestellt wurde. Gemäß § 43 Abs. 2 StPO läuft die Frist bei Zustellung am Samstag nicht an dem Samstag zwei Wochen später ab, sondern erst an dem nächsten Werktag. Dies bedeutet, dass der Einspruch erst am Montag bis 24:00 Uhr bei Gericht liegen muss.

Sollten Sie die Frist zum Einspruch gegen den Strafbefehl versäumt haben, dann ist dies erstmal nicht gut, aber auch hier gibt es noch Möglichkeiten, den Einspruch durch ein Wiedereinsetzungsantrag in den vorigen Stand wieder aufleben zu lassen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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