Strafbefehl: Was nun?

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Sie haben per Post einen Strafbefehl erhalten. Sie fragen sich, was das bedeutet?

Der Erhalt eines Strafbefehls bedeutet, dass Sie vom Gericht für schuldig befunden wurden, eine Straftat begangen zu haben. Der Strafbefehl wurde nach Abschluss der Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft bei dem zuständigen Gericht beantragt.


Kennzeichnend für einen Strafbefehl ist, dass in dem Schriftstück, das Sie per Post erhalten, bereits eine Strafe verhängt wird. Nicht zulässig ist im Prinzip die Verhängung einer Freiheitsstrafe mittels eines Strafbefehls. Eine Ausnahme gilt, wenn der Beschuldigte von einem Verteidiger vertreten wird. In diesem Fall kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. In Betracht kommen aber beispielsweise Geldstrafen oder, als Nebenstrafe, die Entziehung der Fahrerlaubnis.


Ein Strafbefehl kann nur in einfach gelagerten Fällen erlassen werden, das heißt, wenn der Staatsanwaltschaft und dem Gericht eine Entscheidung nach Aktenlage und ohne die Durchführung einer mündlichen Hauptverhandlung möglich erscheint.


Die Möglichkeit des Strafbefehls soll die Justiz entlasten. So können mehr Verfahren in kürzerer Zeit erledigt und die Kosten einer mündlichen Hauptverhandlung vermieden werden.


Bei welchen Delikte kann ein Strafbefehl erlassen werden?

Der Erlass eines Strafbefehls ist nicht auf bestimmte Deliktsarten beschränkt. Lediglich für Delikte mit einer Mindeststrafe von einem Jahr und höher ist dieser ausgeschlossen, da dies gleichzeitig die Höchststrafe darstellt.


Wie kann man gegen einen Strafbefehl vorgehen?

Ein Strafbefehl muss nicht einfach hingenommen werden. Sie können gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Dafür haben Sie ab Zustellung des Strafbefehls zwei Wochen Zeit. Das ist nur sehr wenig Zeit. Sie sollten daher sofort reagieren und einen Strafverteidiger aufsuchen. Wenn Sie damit zu lange warten, riskieren Sie, dass die Frist bereits verstrichen ist, wenn Sie Einspruch einlegen wollen.


Der Einspruch gegen den Strafbefehl ist an das Amtsgericht zu richten, das den Strafbefehl erlassen hat.


Müssen Sie sich für den Einspruch gegen den Strafbefehl von einem Strafverteidiger vertreten lassen?

Grundsätzlich ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass Sie sich für die Einlegung des Einspruchs von einem Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. 


Ich rate Ihnen aber dringend, einen Strafverteidiger zu beauftragen. Nur er kann beurteilen, ob es sich für Sie lohnt, Einspruch einzulegen, oder ob es unter Umständen besser ist, die im Strafbefehl verhängte Strafe zu akzeptieren.


Was geschieht, wenn Sie einen Einspruch eingelegt haben?

Beurteilt das Gericht den Einspruch als zulässig, wird es einen Termin für eine Hauptverhandlung anberaumen. Der Strafbefehl gilt dann als Anklageschrift. Das Verfahren läuft ab diesem Zeitpunkt ohne Besonderheiten so weiter, als ob kein Strafbefehl, sondern eine Anklageschrift ergangen wäre.


Der Einspruch kann aber auch auf die Höhe der verhängten Geldstrafe oder sogar auf einzelne Tatvorwürfe beschränkt werden. In Ausnahmefällen ist sogar eine Erledigung ohne Hauptverhandlung möglich, was aber nur im Einzelfall entschieden werden kann.


Kann das Gericht nach dem Einspruch im Urteil eine höhere Strafe verhängen als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen?

Ja, das Gericht kann eine höhere Strafe verhängen. Es ist nicht an den Strafausspruch des Strafbefehls gebunden.


Der Einspruch gegen den Strafbefehl kann also auch zu Ihrem Nachteil verlaufen. Genau deswegen ist es so wichtig, dass Sie einen Strafverteidiger mandatieren, sobald Sie einen Strafbefehl erhalten haben. Er kann einschätzen, wie die Erfolgsaussichten sind und Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen.


Gegebenenfalls können aber gegen das Urteil die Rechtsmittel der Berufung und der Revision eingelegt werden.


Können Sie einen Einspruch auch wieder folgenlos zurücknehmen?

Ein Einspruch kann grundsätzlich zurückgenommen werden, bis ein Urteil verkündet worden ist. Wird der Einspruch erst in der mündlichen Hauptverhandlung zurückgenommen, muss die Staatsanwaltschaft der Rücknahme zustimmen. Sie wird der Rücknahme beispielsweise nicht zustimmen, wenn sie nun der Meinung ist, dass eine härtere Bestrafung als die aus dem Strafbefehl nötig ist.


Sie sollten sich daher unbedingt vor der Einspruchseinlegung bzw. vor der Hauptverhandlung von einem Strafverteidiger beraten lassen. Sie können so unter Umständen vermeiden, eine härtere Bestrafung zu erhalten.


Was passiert, wenn Sie keinen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen?

Der Strafbefehl hat, sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, die gleiche Wirkung wie ein Urteil. Sie müssen also die verhängte Strafe erfüllen. Die Rechtsmittel der Berufung und der Revision sind dann ausgeschlossen. Der Einspruch ist die einzige Möglichkeit, gegen den Strafbefehl vorzugehen.


Sobald der Strafbefehl rechtskräftig ist (das heißt, sobald die zweiwöchige Einspruchsfrist abgelaufen ist), tritt der sogenannte Strafklageverbrauch ein.  Das bedeutet, dass Sie wegen derselben Tat nicht noch einmal angeklagt werden können. Allerdings kommt eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu Ihren Ungunsten in Betracht, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, die dazu führen, dass Sie nun wegen eines Verbrechens verurteilt werden könnten.


Das Verfahren kann auch zu Ihren Gunsten wiederaufgenommen werden. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Sie nun Ihre Unschuld beweisen können, wenn Zeugen gelogen haben oder ähnliches.


Fazit

Sie sollten vor allem dann den Rat eines Strafverteidigers einholen, wenn Sie den Inhalt des Strafbefehls nicht nachvollziehen können und ihn nicht akzeptieren möchten. Gemeinsam können Sie besprechen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Dies ist wichtig, weil die Einspruchsfrist sehr kurz ist und der Einspruch die einzige Möglichkeit ist, gegen einen Strafbefehl vorzugehen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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