Strafbefehl – Was tun?

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Sie haben einen Strafbefehl erhalten? 

Das erwartet Sie: 

Der Strafbefehl verhängt eine Strafe, ohne dass eine Hauptverhandlung (Gerichtsverhandlung) notwendig ist. Es wird unterstellt, Sie hätten die Tat gestanden und die Strafe akzeptiert. 

Dies können Sie tun:

Nichts zu tun, heißt in diesem Fall bestraft zu werden. Sie müssen also aktiv werden.

Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen

Wenn Sie die Strafe nicht akzeptieren wollen, zumindest nicht ohne einen Richter gesehen und Ihre Sicht der Dinge erklärt zu haben, müssen Sie einen sog. Einspruch einlegen.

Einspruchsfrist des Einspruches

Der Einspruch muss spätestens nach 2 Wochen bei dem Amtsgericht, das den Strafbefehl erlassen hat, eingelegt werden.

Die Frist beginnt im Regelfall mit der Zustellung bei Ihnen (= Übergabe an Sie durch die Post) zu laufen.

Handeln Sie also so schnell wie möglich.

Schriftlich Einspruch einlegen

Der Einspruch gegen einen Strafbefehl muss  

  • schriftlich (= Text mit Ihrer     Originalunterschrift ) oder alternati 

  • bei der Geschäftsstelle des     Amtsgerichtes – d.h. quasi als Diktat ggü. einem Beamten –     eingelegt werden.

Rechtsanwalt konsultieren

Es ist nicht zwingend notwendig, einen Anwalt zu beauftragen, um den Einspruch gegen einen Strafbefehl einzulegen.

Aus folgenden Gründen ist die Hinzuziehung eines Anwalts gleichwohl aber äußerst empfehlenswert:  

  • Ein Anwalt kann die     Ermittlungsakte zu Ihrem Strafbefehl einsehen und so fundiert     abschätzen, ob der Einspruch zu einem Freispruch oder einer     niedrigeren Strafe führen kann und welche Strategie dabei hilft.

  • Ihr Verteidiger wird Ihnen bei den     wichtigen Entscheidungen helfen: Mache ich eine Aussage? Sind     zusätzliche Beweismittel erforderlich? Unter welchen Umständen     sollte ich den Einspruch zurücknehmen oder beschränken?

  • Sie werden sonst allein mit dem     Strafrichter und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft  konfrontiert     sein. Dies kann einschüchternd wirken. Wenn Sie einen Verteidiger     an Ihrer Seite haben, der sich mit dem Verfahrensablauf und dem     Strafrecht auskennt, sorgt dies für fachliche Waffengleichheit.

Spätestens für die Hauptverhandlung sollten Sie sich also an einen Anwalt wenden. Da auch ein Anwalt Zeit für die Einarbeitung benötigt, besser früher als später.


Sie haben einen Strafbefehl erhalten und benötigen Unterstützung? Wenden Sie sich sehr gerne an uns.  








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