Strafbefehl – Was tun?
- 2 Minuten Lesezeit
Sie haben einen Strafbefehl erhalten?
Das erwartet Sie:
Der Strafbefehl verhängt eine Strafe, ohne dass eine Hauptverhandlung (Gerichtsverhandlung) notwendig ist. Es wird unterstellt, Sie hätten die Tat gestanden und die Strafe akzeptiert.
Dies können Sie tun:
Nichts zu tun, heißt in diesem Fall bestraft zu werden. Sie müssen also aktiv werden.
Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen
Wenn Sie die Strafe nicht akzeptieren wollen, zumindest nicht ohne einen Richter gesehen und Ihre Sicht der Dinge erklärt zu haben, müssen Sie einen sog. Einspruch einlegen.
Einspruchsfrist des Einspruches
Der Einspruch muss spätestens nach 2 Wochen bei dem Amtsgericht, das den Strafbefehl erlassen hat, eingelegt werden.
Die Frist beginnt im Regelfall mit der Zustellung bei Ihnen (= Übergabe an Sie durch die Post) zu laufen.
Handeln Sie also so schnell wie möglich.
Schriftlich Einspruch einlegen
Der Einspruch gegen einen Strafbefehl muss
schriftlich (= Text mit Ihrer Originalunterschrift ) oder alternati
bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes – d.h. quasi als Diktat ggü. einem Beamten – eingelegt werden.
Rechtsanwalt konsultieren
Es ist nicht zwingend notwendig, einen Anwalt zu beauftragen, um den Einspruch gegen einen Strafbefehl einzulegen.
Aus folgenden Gründen ist die Hinzuziehung eines Anwalts gleichwohl aber äußerst empfehlenswert:
Ein Anwalt kann die Ermittlungsakte zu Ihrem Strafbefehl einsehen und so fundiert abschätzen, ob der Einspruch zu einem Freispruch oder einer niedrigeren Strafe führen kann und welche Strategie dabei hilft.
Ihr Verteidiger wird Ihnen bei den wichtigen Entscheidungen helfen: Mache ich eine Aussage? Sind zusätzliche Beweismittel erforderlich? Unter welchen Umständen sollte ich den Einspruch zurücknehmen oder beschränken?
Sie werden sonst allein mit dem Strafrichter und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft konfrontiert sein. Dies kann einschüchternd wirken. Wenn Sie einen Verteidiger an Ihrer Seite haben, der sich mit dem Verfahrensablauf und dem Strafrecht auskennt, sorgt dies für fachliche Waffengleichheit.
Spätestens für die Hauptverhandlung sollten Sie sich also an einen Anwalt wenden. Da auch ein Anwalt Zeit für die Einarbeitung benötigt, besser früher als später.
Sie haben einen Strafbefehl erhalten und benötigen Unterstützung? Wenden Sie sich sehr gerne an uns.
Artikel teilen: