Strafbefehlsverfahren: Was bedeutet das?

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Das Strafbefehlsverfahren wurde entwickelt, um die Strafverfolgungsbehörden bei leichterer Kriminalität zu entlasten. Nicht jedes Strafverfahren endet mit einer mündlichen Hauptverhandlung. Es kommt in der Praxis durchaus vor, dass Angeklagte den Strafbefehl falsch einschätzen, weil sie noch immer auf ihre Terminsladung vom Gericht warten. Ihnen entgeht dabei, dass sie das Urteil mit Zustellung des Strafbefehls praktisch schon in Händen halten.

Strafbefehlsverfahren: Rechtsmittel beachten!

Der Strafbefehl ist das Ergebnis von Schreibtischarbeit nach Aktenlage. Da keine mündliche Verhandlung stattfindet, wird der Angeklagte nicht mehr persönlich zur Sache gehört. Neben den Vorteilen für die Justiz, insbesondere Zeit und Kosten zu sparen, kann der Strafbefehl für den Angeklagten ebenfalls vorteilhaft sein. Es ist ein diskretes Verfahren. Der Empfänger muss nicht befürchten, dass sein Fall öffentlich wird, wodurch möglicherweise auch der neugierige Nachbar neuen Gesprächsstoff für das anstehende Nachbarschaftsfest sammelt.

Allerdings birgt das Strafbefehlsverfahren für den Angeklagten einige Risiken, die er unbedingt beachten sollte. Für den Erlass reicht hinreichender Tatverdacht aus. Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung in einem gedachten Verfahren höher sein muss als ein Freispruch. Diese Hürde ist in Anbetracht der Tatsache, dass Gericht und Staatsanwaltschaft regelmäßig zum fraglichen Tatzeitpunkt nicht selbst anwesend waren, nicht überragend hoch. Nach einer mündlichen Verhandlung darf der Angeklagte im Gegensatz dazu nur verurteilt werden, sofern das Gericht von seiner Schuld überzeugt ist. Zwischen Überzeugung und Wahrscheinlichkeit können auch im Strafrecht einige Welten liegen.

Der Strafbefehl enthält die wesentlichen Informationen, die zur Verurteilung des Angeklagten führen. Mehr aber auch nicht! Zwischen Aktenlage, die der Angeklagte wahrscheinlich gar nicht kennen wird, und Realität können gravierende Unterschiede bestehen. Ermittelter Sachverhalt und rechtliche Würdigung sind unmittelbar miteinander verbunden. Wackelt ein Stein, kann das gesamte Fundament einstürzen.

Daher sollte der Angeklagte die Rechtsmittelfrist beachten. Beim kleinsten Zweifel sollte er einen Strafverteidiger seiner Wahl aufsuchen, der die gesamte Situation im Interesse des Angeklagten umfassend prüfen wird. Viel Zeit sollte sich der Angeklagte aber nicht nehmen. Der Einspruch muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen eingelegt werden. Andernfalls wird der Strafbefehl rechtskräftig und aus dem Angeklagten ein Verurteilter mit sämtlichen Folgen, die im Strafbefehl angedroht werden.

Strafbefehlsverfahren: Strafen und Straftaten

Der Erlass eines Strafbefehls ist nicht bei jedem Delikt möglich. Da leichtere Kriminalität schneller „abgeurteilt“ werden soll, ist das Verfahren auf sogenannte Vergehen beschränkt. Eine weitere Beschränkung besteht darin, dass die Strafe bei maximal einem Jahr Freiheitsstrafe liegen darf, wobei die Strafvollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden muss. Erwägt das Gericht die Verhängung einer Bewährungsstrafe, muss der Angeklagte allerdings einen Verteidiger haben. Sofern diese Voraussetzung nicht vorliegt, muss das Gericht ihm einen Verteidiger gemäß § 408b StPO bestellen.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Kohlhaas


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