Recht und Karneval

  • 3 Minuten Lesezeit

Recht und Karneval gehören zwangsläufig zusammen. Die 5te Jahreszeit steht kurz bevor und die Narren treffen letzte Vorbereitungen für das anstehende Großereignis. Nicht nur in den Karnevalshochburgen heißt es dann wieder „Alaaf“ und „Helau“. Längst hat sich das närrische Treiben flächendeckend etabliert. Viele Menschen feiern fröhlich und genießen das bunte Leben.

Die Karnevalszeit folgt einer ganz eigenen Gesetzmäßigkeit. Selbstverständlich gelten aber auch zum Fasching die allgemein üblichen und bekannten Regeln. Alkoholisiertes Arbeiten, spontaner Urlaub oder das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss werden nicht etwa kurzzeitig legalisiert.

Nachfolgend sollen lediglich einige Beispiele knapp dargestellt werden, die häufiger im Zusammenhang mit der Fastnacht auftreten. Sie sollen zeigen, dass am Aschermittwoch möglicherweise doch nicht alles vorbei ist, sondern unter Umständen dringend ein Rechtsanwalt aufgesucht werden sollte.

Arbeitsrecht an Karneval

  • An den tollen Tagen läuft vieles anders. Und so denkt sich mancher Arbeitnehmer, dass der Chef sicherlich für jeden Spaß zu haben ist. Kurzerhand wird eigenmächtig entschieden, an den Karnevalstagen nicht zu arbeiten. Hat der Arbeitgeber hingegen keinen freien Tag oder Urlaub gewährt, kann das empfindliche Konsequenzen für den „blaumachenden“ Karnevalisten haben (Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 07. Oktober 2009, Az. 2 Ca 6269/09).
  • Während der 5ten Jahreszeit wird in geselliger Atmosphäre gerne und lang gefeiert. Es wird gerne auch das ein oder andere alkoholische Getränk konsumiert. Dagegen ist sicherlich nichts einzuwenden. Kritisch wird es allerdings, wenn der Arbeitnehmer nach kurzem Erholungsschlaf mit Restalkohol an seinem Arbeitsplatz erscheint. Der alkoholisierte Zustand kann zu erheblichem Ärger mit dem Arbeitgeber führen. Die Voraussetzungen einer Abmahnung können vorliegen. Dieses Risiko sollten sich Beschäftigte in ihrem eigenen Interesse ersparen.
  • Wer beruflich ein Fahrzeug führen muss, sollte zwingend darauf achten, sich nicht mit Restalkohol hinter das Steuer zu setzen. Neben arbeitsrechtlichen Konsequenzen können daraus schnell strafrechtliche Probleme resultieren (Karneval schützt vor Strafe nicht).

Strafrecht an Karneval

  • Was für Berufskraftfahrer gilt, muss selbstverständlich allgemein beachtet werden. Vor allem zur bunten Jahreszeit wird oftmals vergessen, dass Alkohol im Blut eine gewisse Halbwertszeit hat. Wer mit „Kater“ beispielsweise in einen Unfall verwickelt wird, muss mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Außerdem riskiert der Fahrer seinen Versicherungsschutz (OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Februar 2002, Az. 19 U 167/01). Neben der Strafe, die bis zur Freiheitsstrafe reichen kann, sind die finanziellen Folgen oftmals enorm.
  • Besondere Vorsicht sollten auch nüchterne Autofahrer walten lassen. Insbesondere in der Nähe von Karnevalsumzügen, Gaststätten oder vergleichbaren Einrichtungen ist während des Karnevals immer mit alkoholisierten Personen zu rechnen. Dabei ist durchaus mit Spontanreaktionen zu rechnen. Daher gilt: Runter vom Gas und jederzeit bremsbereit sein (LG Kaiserslautern, Urteil vom 19. Oktober 2001, Az. 2 S 97/00).
  • Wo getrunken wird, muss der Inhalt auch wieder entleert werden. Die Kneipen sind voll und ein öffentliches WC unerreichbar. Deswegen wird immer wieder vor Haustüren oder in fremde Gärten uriniert. Das ist für die Eigentümer und Mieter ein besonderes Ärgernis. Für den Übeltäter kann das nicht nur ordnungsrechtliche, sondern auch strafrechtliche Folgen haben. Immerhin kann das unerlaubte Betreten des Grundstücks den Tatbestand des Hausfriedensbruchs verwirklichen. Schadensersatzansprüche sind ebenfalls konsequent zu prüfen.

Aus rechtlicher Sicht gibt es viele denkbare Konstellationen, die an Karneval relevant werden können. Empfehlenswert ist – unabhängig von der Perspektive – bei auftretenden rechtlichen Problemen einen versierten Rechtsanwalt aufzusuchen.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Kohlhaas


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Kohlhaas

Beiträge zum Thema