Strafverfahren wegen Besitzes von Kinderpornographie und Verfahrensdauer

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Momentan ist ein großes Strafverfahren aus dem Bereich Kinderpornographie in der Presse sehr präsent. Es handelt sich um das sogenannte „Elysium-Verfahren“. Hier war auf der Plattform „Elysium“ den Nutzern kinderpornografisches Material angeboten worden. Es ist davon auszugehen, dass aus diesem Ursprungsverfahren zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen Besitzes von Kinderpornographie entstehen werden.

Die Ermittlungsverfahren in diesem Bereich haben viele Besonderheiten. Zum einen erfährt der Beschuldigte meist durch eine Hausdurchsuchung von dem gegen ihn geführten Verfahren. Bei einer solchen Durchsuchung werden in den allermeisten Fällen Computer, Laptops und Handys beschlagnahmt und dann durch die Ermittlungsbehörden oder durch Sachverständigenbüros ausgewertet. Eine Hausdurchsuchung ist ein sehr einschneidendes Erlebnis, oft erfahren Familienangehörige und Nachbarn dann von dem Verdacht.

Die Ermittlungsverfahren dauern in der Regel sehr lange. Eine Verfahrensdauer von einem bis eineinhalb Jahren ist nicht ungewöhnlich, sondern eher der Durchschnitt. Sicher ist es für den Beschuldigten belastend, wenn ein Verfahren lange Zeit dauert. Eine lange Verfahrensdauer hat allerdings auch ihre positiven Seiten.

Ein Beschuldigter hat das Recht, das ein Strafverfahren gegen ihn zügig durchgeführt wird. Dies ergibt sich aus dem sogenannten Recht auf ein faires Verfahren. Sollte ein Strafverfahren nun unangemessen lange dauern, so kommt eine Strafmilderung oder eine Einstellung des Verfahrens in Betracht. Das Stichwortlautet hier: rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung.

Wann genau von einer solchen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung auszugehen ist, ist immer eine Entscheidung im Einzelfall. Es gibt also keinen festen Zeitpunkt, der irgendwo niedergeschrieben ist. Maßgeblich ist, welche Datenmengen untersucht werden mussten, ob Zeugen vernommen werden mussten etc.

In vielen Fällen im Bereich Kinderpornographie führt eine Verfahrensverzögerung zu einer Strafmilderung. Ein in diesem Bereich erfahrener Rechtsanwalt hat dies stets im Auge.

Sollten Sie Beschuldigte in einem Strafverfahren wegen Besitzes von Kinderpornographie sein, so sollten Sie sich so früh als möglich an einen Rechtsanwalt wenden. Häufig lässt sich eine Gerichtsverhandlung vermeiden und das Verfahren kann frühzeitig zur Einstellung gebracht werden.


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