Strafverfahren wegen Sozialbetrug/Sozialleistungsbetrug: Was tun bei einer Anzeige oder Vorladung?

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Wenn Sie wegen Sozialbetrugs oder Sozialleistungsbetrugs angezeigt oder vorgeladen wurden, kann dies ernsthafte Konsequenzen haben. Die Strafe für falsche Angaben bei einer Behörde kann von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren reichen. In jedem Fall ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt im Strafrecht zu konsultieren, um die bestmögliche Reaktion auf den Vorwurf zu finden.

1. Einleitung – Was ist ein Sozialbetrug?

Im Allgemeinen handelt es sich um eine Straftat nach § 263 StGB, den Betrug. In dem besonderen Fall des Sozial-/Sozialleistungsbetrug besteht die Tat darin, dass falsche Angaben gemacht oder Informationen verschwiegen werden, um Sozialleistungen des Staates zu erhalten. Diese falschen Tatsachen müssen einen Irrtum bei der Behörde bzw. deren Mitarbeitern hervorrufen und dazu führen, dass Sozialleistungen bewilligt oder ausgezahlt werden.

2. Arten von Sozialbetrug – Beispiele

Ein Sozialbetrug kann in verschiedenen Formen auftreten. Die häufigsten Leistungen, die zu Unrecht bezogen werden, sind:

  • Arbeitslosengeld

  • Bürgergeld

  • BAföG

  • Wohngeld

  • Sozialhilfe

  • Kindergeld

  • Hilfen für Behinderte

Dies geschieht meist dadurch, dass falsche Angaben zur eigenen finanziellen Situation gemacht werden. Aber auch wenn die Leistung zunächst mit Recht beantragt wurde und sich später etwas an der Einkommens- oder Lebenssituation ändert, müssen die neuen Angaben rechtzeitig gemeldet werden. Geschieht das nicht, kann ebenfalls ein Sozialbetrug vorliegen.

3. Sonderfall: versuchter Sozialbetrug

Nach dem Strafgesetzbuch ist bereits der versuchte Betrug strafbar. Somit stellt nicht nur die tatsächliche Inanspruchnahme von Leistungen, sondern auch der Versuch des Sozialbetrugs eine Straftat dar. Somit kann auch ermittelt und eine Anklage erhoben werden, wenn nie Leistungen empfangen wurden, weil der Betrug früh genug entdeckt wurde.

4. Anzeige oder Vorladung wegen Sozialbetrug – was tun?

Wenn Sie eine Anzeige oder Vorladung wegen Sozialbetrugs erhalten haben, ist es wichtig, schnell zu handeln und sich mit einem erfahrenen Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen. Dieser kann Ihnen helfen, Ihre rechtlichen Möglichkeiten abzuklären und die beste Verteidigungsstrategie für Ihren Fall zu entwickeln. Unabhängig davon, ob die Vorwürfe zutreffen oder nicht, gilt: Tätigen Sie keinesfalls selbstständige Aussagen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft und machen Sie im Zweifel von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

Wenn Sie wissen, dass Sie tatsächlich betrügerische Handlungen begangen haben, können Sie die Möglichkeit einer freiwilligen Rückzahlung der Leistungen in Betracht ziehen. Dies kann dazu beitragen, das Strafmaß zu mildern und eine mögliche Gefängnisstrafe abzuwenden. Auch hier ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anwalt notwendig, um die bestmögliche Herangehensweise an Ihren persönlichen Fall zu finden.

5. Strafmaß – welche Strafen drohen bei Sozialbetrug?

Wie bei jeder Straftat stellt sich auch beim Sozialleistungsbetrug die Frage nach dem möglichen Strafmaß. Im Allgemeinen droht bei einem Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Die individuelle Strafe hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Schwere des Falls, den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters und dessen möglichen Vorstrafen. Wenn es sich um einen besonders schweren Fall handelt, können sogar bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe drohen. Daher ist es wichtig, eine mögliche Anklageerhebung zu verhindern und noch im Ermittlungsverfahren einzuschreiten, um einen möglichst milden Ausgang des Verfahrens zu erreichen. Hierbei ist es ratsam, die Hilfe von einem Fachanwalt für Strafrecht in Anspruch zu nehmen, der Sie bei der Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft unterstützt.

6. Rückzahlung der Leistung – Strafmilderung?

Doch wie sieht es aus, wenn man das erhaltene Geld bereits zurückgezahlt hat oder dazu bereit ist, es zurückzuzahlen? Grundsätzlich drohen dieselben Strafen; denn diese gelten auch dann, wenn der Behörde durch die Rückzahlung faktisch kein finanzieller Schaden mehr entstanden ist. Das liegt daran, dass der Betrug bereits abgeschlossen war und durch eine nachträgliche Rückzahlung auch nicht rückgängig gemacht werden kann.
 Dennoch sollte die Option der Rückzahlung der unrechtmäßig erhaltenen Leistungen ins Auge gefasst werden, denn die Rückzahlung kann eine Strafmilderung bewirken. Es sollte beachtet werden, dass vorher eine Rückzahlungsvereinbarung mit der Behörde getroffen werden muss. Allerdings kann die Rückzahlung als Schuldeingeständnis gewertet werden und ist somit nicht immer von Vorteil. Sie sollten sich daher vor einer etwaigen Rückzahlung von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen, wie am besten vorzugehen ist.

7. Fazit

Abschließend lässt sich festhalten, dass der Sozialbetrug ein ernstes Vergehen darstellt, das strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Werden falsche Angaben gemacht oder Änderungen nicht ordnungsgemäß gemeldet, handelt es sich um Betrug, für den das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von bis zu fünf oder zehn Jahren vorsieht. Auch eine Geldstrafe ist möglich. Es empfiehlt sich daher bei einer Anzeige oder Vorladung wegen Sozialbetrugs unbedingt einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Dieser kann helfen, die Sachlage zu klären und gegebenenfalls auch eine Strafmilderung erreichen.


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