Strafverfahren wegen Urkundenfälschung? Warum sich anwaltliche Hilfe lohnt

  • 2 Minuten Lesezeit

Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung? Sie haben Post von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder vom Gericht erhalten? Dann sollten Sie sich schnellstmöglich an eine erfahrene Strafverteidigerin wenden, um das Risiko einer Verurteilung zu minimieren.

Typische Fälle der Urkundenfälschung

Strafverfahren wegen Urkundenfälschung sind nicht selten. Vor allem bei folgenden Konstellationen werden sie eingeleitet:

  • Fälschung von Tickets im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (Semesterticket, Einzelfahrausweise, Abos, Deutschlandticket)
  • Fälschung von Parkausweisen
  • Fälschung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Fälschung von Zeugnissen
  • Fälschung von Gehaltsnachweisen

Welche Strafe bei Urkundenfälschung droht

Bei einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Wie hoch die Strafe ausfällt, ist von vielen Faktoren abhängig: Umstände der Tat, Anzahl der Urkunden, Vorstrafen und persönliche Umstände. 

Liegt ein besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung vor, droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Dies ist der Fall, wenn die Urkundenfälschung gewerbsmäßig begangen oder ein hoher Schaden herbeigeführt wird. Gewerbsmäßigkeit kann schon bei der ersten gefälschten Urkunde angenommen werden.

Eintragung im Bundeszentralregister

Eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung wird in das Bundeszentralregister eingetragen. Ob sie auch im Führungszeugnis auftaucht, hängt von der Höhe der Strafe ab. Im Führungszeugnis werden Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten nicht eingetragen. 

Eine Eintragung kann erhebliche Konsequenzen für den beruflichen sowie persönlichen Lebensweg haben und sollte unbedingt vermieden werden.

Einstellung des Verfahrens

Wenn Sie einer Urkundenfälschung beschuldigt werden, sollte das Ziel der Verteidigung sein, eine Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft stellt ein Verfahren ein, wenn

  • sie davon überzeugt werden kann, dass das Ihnen vorgeworfene Verhalten den Tatbestand der Urkundenfälschung nicht erfüllt
  • sie keinen Tatnachweis führen kann
  • wenn es sich um einen Fall im unteren Bereich der Vorwerfbarkeit handelt und eine Einstellung wegen Geringfügigkeit in Betracht kommt.

Ohne Akteneinsicht keine Aussage

Um die Staatsanwaltschaft von einer Einstellung zu überzeugen, brauchen Sie Einsicht in die Ermittlungsakte. Nur so können Sie erfahren, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Beweise vorliegen. Wer ohne Einsicht in die Ermittlungsakte Angaben macht, tut sich keinen Gefallen. Auch wenn Sie sich sicher sind, dass der Vorwurf falsch ist, besteht im Strafverfahren immer das Risiko einer Verurteilung.

Urkundenfälschung ist kompliziert

Es gibt zahlreiche Konstellationen bei der Urkundenfälschung, die unter Juristen umstritten sind. Insbesondere wenn es um die Einreichung eines digitalen Dokuments geht, liegt nicht immer eine Urkundenfälschung vor. Lassen Sie sich zu Ihrem Fall anwaltlich beraten, bevor Sie Angaben machen.

Strafverteidiger bei Urkundenfälschung

Sie haben ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung am Hals? Wenden Sie sich an einen erfahrenen Strafverteidiger.

Als Fachanwältin für Strafrecht bin ich auf Delikte wie Urkundenfälschung spezialisiert. Ich berate Sie gerne. Vereinbaren Sie dazu einen Besprechungstermin.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Vanessa Gölzer

Beiträge zum Thema