Strafverteidiger oder Rechtsanwalt: Was ist der Unterschied?

  • 3 Minuten Lesezeit

Mit den Begriffen Strafverteidiger und Rechtsanwalt kann jeder, der mit der Strafjustiz in Berührung kommt, konfrontiert werden - egal, ob als Beschuldigter in einem Strafverfahren, als Opfer einer Straftat oder als Zeuge. Vielleicht stellen auch Sie sich die Frage, wen Sie mit Ihrer Verteidigung oder Vertretung beauftragen sollen. Denn vor Gericht kann Sie grundsätzlich jeder Rechtsanwalt, unabhängig von seinem Fachgebiet, vertreten. Dieser Artikel soll Licht ins Dunkel der Bezeichnungen bringen und Ihnen eine Hilfestellung für Ihre Entscheidung geben.

1. Einleitung

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass jeder Strafverteidiger auch ein Rechtsanwalt ist, nicht aber jeder Rechtsanwalt automatisch ein Strafverteidiger. Der Unterschied zwischen beiden liegt in der Spezialisierung auf das Strafrecht. Ein Strafverteidiger bearbeitet meist ausschließlich strafrechtliche Fälle. Ein „normaler“ Rechtsanwalt kann auch außerhalb des Strafrechts tätig sein und zum Beispiel bei zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie im Arbeits- oder Mietrecht behilflich sein. Vor den Strafgerichten können Sie von beiden vertreten werden. Die Qualität der Vertretung unterscheidet sich jedoch aufgrund von speziellen Fachkenntnissen und Erfahrungen.

2. Aufgaben eines Strafverteidigers

Im Strafrechtssystem spielt der Strafverteidiger eine entscheidende Rolle. Die Aufgaben eines Strafverteidigers sind vielfältig und können je nach Fall sehr unterschiedlich sein. Zunächst einmal hat er die Pflicht, seinen Mandanten im Rahmen des strafrechtlichen Verfahrens zu betreuen und zu beraten. Der Verteidiger hat das Recht, Akteneinsicht bei den Ermittlungsbehörden zu beantragen und selbst Beweisanträge zu stellen, um etwaige Ermittlungsfehler aufzudecken oder einseitige Ermittlungen zu verhindern. Auch die Begleitung des Mandanten vor Gericht sowie zu polizeilichen Vernehmungen gehört zu seinem Alltag. Darüber hinaus kümmert sich der Strafverteidiger unter anderem um die Einhaltung wichtiger Fristen und das Verfassen von Schriftsätzen an Gericht, Staatsanwaltschaft, Sachverständige und andere Beteiligte.

3. Aufgaben eines Rechtsanwalts außerhalb des Strafrechts

Als Rechtsanwalt hat man nicht ausschließlich mit Strafrecht zu tun. Insgesamt gibt es drei große Rechtsgebiete: Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Es gibt also zahlreiche Aufgaben, die außerhalb des Strafrechts liegen und von einem Rechtsanwalt bearbeitet werden können. So kann ein Rechtsanwalt beispielsweise auf Gebiete wie Arbeitsrecht, Baurecht oder Familienrecht spezialisiert sein. Natürlich kann ein Rechtsanwalt auch auf mehrere Gebiete spezialisiert sein, oft bietet sich das auch an, wie zum Beispiel bei der Verbindung von Familienrecht und Erbrecht oder Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht. Es gibt grundsätzlich keine Kombination, die nicht möglich ist. Allerdings gilt es zu beachten, dass das Strafrecht im Unterschied zu den einzelnen Gebieten des Zivilrechts oder Öffentlichen Rechts eine eigene Materie darstellt, die nicht allzu viele Gemeinsamkeiten mit den Spezialgebieten des Zivilrechts und Öffentlichen Rechts aufweist und daher einer tieferen Auseinandersetzung bedarf.

4. Ausbildungsweg zum Strafverteidiger oder Rechtsanwalt

Um als Strafverteidiger oder Rechtsanwalt tätig zu werden, ist ein abgeschlossenes juristisches Studium nötig. Der klassische Weg zum Rechtsanwalt führt über das Studium der Rechtswissenschaften und anschließendem Referendariat. Aber auch mit einem ausländischen vollständig abgeschlossenen juristischen Studium kann man die Anwaltszulassung in Deutschland erreichen. Wer sich als Rechtsanwalt dann noch auf das Strafrecht spezialisieren möchte, kann eine Zusatzausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht absolvieren. Aber Achtung: Es gibt viele Strafverteidiger, die eine umfassende Kenntnis und langjährige Erfahrung im Strafrecht haben, ohne den Titel des Fachanwalts zu tragen. Andersherum gilt, dass nicht alle Fachanwälte für Strafrecht zwangsläufig mit Kompetenz und Erfahrung in diesem Gebiet glänzen.

5. Fazit

In einem Strafverfahren drohen hohe Strafen und die Abläufe sind für Nicht-Juristen oft unverständlich und undurchsichtig. Dass man also in der außergewöhnlichen Situation als Beteiligter eines Strafverfahrens professionelle Hilfe benötigt, steht außer Frage. Das Fazit dieses Artikels: Es ist ratsam, einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt (Strafverteidiger) zu wählen, denn dieser hat im Gegensatz zu einem allgemein tätigen Rechtsanwalt den Fokus auf strafrechtlichen Mandaten. Aufschluss auf dessen Kompetenz kann, aber muss nicht, der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ geben. Bei der Wahl Ihres Strafverteidigers sollten Sie daher vor allem auf dessen bisherige Erfahrung und Bewertungen anderer Mandanten achten.

Wie Sie den passenden Strafverteidiger für Ihren individuellen Fall finden, lesen Sie in unserem Artikel Den richtigen Strafverteidiger finden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Claus Erhard

Beiträge zum Thema