Studienplatzklage für das Sommersemester 2024 - Fristen beachten!

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Für alle Bewerberinnen und Bewerber, die eventuell einen Studienplatz an einer oder gleich mehreren Hochschulen oder Universitäten einklagen möchten, gibt es unbedingt eine wichtige Voraussetzung zu beachten: Es muss ein form- und fristgerechter Antrag auf außerkapazitäre Zulassung gestellt werden.

Antrag auf außerkapazitäre Zulassung

Zusätzlich zur regulären Bewerbung muss zwingend ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung bei der entsprechenden Hochschule/Universität gestellt werden, um überhaupt erfolgreich einen Studienplatz einklagen zu können. 

Hintergrund ist der, dass die Hochschulen und Universitäten die Anzahl der angebotenen Studienplätze oftmals zu niedrig ansetzen und tatsächlich noch mehr Plätze zur Verfügung gestellt werden könnten. Auf diese möglicherweise noch zu ermittelnden - außerkapazitären - Plätze bezieht sich die Studienplatzklage und daher wird auch ein entsprechender Antrag benötigt. 

Fristen für den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung

Dieser Antrag muss innerhalb einer festgesetzten Frist direkt bei der entsprechenden Hochschule oder Universität gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Fristen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind und oftmals gelten auch für Studiengänge an Hochschulen nochmals andere Fristen als für Studiengänge an Universitäten.

Beachten Sie, dass die Frist für die Anträge auf außerkapazitäre Zulassung in einigen Bundesländern (wie z.B. in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt) bereits am 15.1.2024 endet. In Niedersachsen dagegen endet diese Frist für Studiengänge an Hochschulen am 01.03.2024, für Studiengänge an Universitäten wiederum erst am 15.04.2024.

Melden Sie sich gerne bei mir, eine Erstberatung für eine Studienplatzklage ist bei mir kostenlos.

Sie erreichen mich unter der Telefonnummer 0421-70908850 oder aber per E-Mail unter info@klein-rechtsanwaeltin.de


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