Studienplatzklage für das Sommersemester 2024 - Verfahren und Kosten

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Mit einer Studienplatzklage wird überprüft, ob die entsprechende Hochschule nicht noch weitere als die bislang ausgewiesenen Studienplätze zur Verfügung stellen muss, d.h. ob die Hochschule ihre Kapazitäten überhaupt ausgeschöpft hat. Falls eine Überprüfung der Hochschul-Kapazitäten im Rahmen des Gerichtsverfahrens ergibt, dass die Hochschule noch weitere Studienplätze anbieten muss, werden diese unter den einklagenden Bewerberinnen und Bewerbern vergeben.

Die weit verbreitete Sorge, dass mit einer Studienplatzklage anderen Bewerberinnen oder Bewerbern ein Platz "weggenommen" wird, ist daher unbegründet.

Folgende Schritte müssen für eine Studienplatzklage durchlaufen werden:

Antrag auf außerkapazitäre Zulassung 

Zunächst muss zusätzlich zur regulären Bewerbung ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung bei der entsprechenden Hochschule gestellt werden. Hier muss unbedingt auf den erforderlichen Inhalt und die Fristen geachtet werden. Falls die Hochschule bereits vor der Entscheidung des Gerichts über diesen Antrag (negativ) entscheidet, muss gegen diesen Bescheid entweder Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben werden.

Absage der Hochschule für den Studienplatz (Ablehnungsbescheid)

Sofern auf die reguläre Bewerbung eine Ablehnung von Seiten der Hochschule erfolgt, ist hiergegen gegebenenfalls ebenso vorzugehen. Die Informationen hierzu befinden sich in der Rechtsbehelfsbelehrung des Ablehnungsbescheides.

Erlass einer einstweiligen Anordnung (Eilantrag) beim Gericht

Beim zuständigen Verwaltungsgericht wird dann ein Eilantrag auf (außerkapazitäre) Zulassung gestellt, woraufhin eine Überprüfung der Kapazitätsberechnung der Hochschule erfolgt, d.h. es wird geprüft, ob die Hochschule nicht noch mehr Studienplätze hätte anbieten müssen. Sollte dieser Nachweis gelingen, werden diese zusätzlich aufgedeckten Plätze vergeben.

In vielen Fällen kann man sich auch vorab mit der jeweiligen Hochschule darauf einigen, dass ein Studienplatz von Seiten der Hochschule angeboten wird und das Verfahren dann bereits frühzeitig beendet wird.

Falls der Eilantrag nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann und vom Gericht ein negativer Beschluss vorliegt, kann ein Beschwerdeverfahren eingeleitet werden. Diese Möglichkeit bietet eine weitere Chance, doch noch einen Studienplatz zu erhalten, ist aber auch mit zusätzlichen Kosten verbunden. 

Kosten einer Studienplatzklage

Die Kosten einer Studienplatzklage setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

  • Anwaltskosten
  • Verwaltungskosten
  • Gerichtskosten

Letztendlich kommt es bei den Gesamtkosten einer Studienplatzklage stark auf den Einzelfall an. Die genauen Kosten sind davon abhängig, in welchem Bundesland sich die entsprechende Hochschule befindet und wie das Verfahren verläuft, ob die Hochschule zu einer Einigung bereit ist, ob noch ein Hauptsacheverfahren durchlaufen werden muss oder ob die Hochschule sich anwaltlich vertreten lässt. Mit Kosten von etwa 1.500,00 Euro müssen Sie in der Regel rechnen. Gerne kann ich eine auf Ihren speziellen Fall abgestimmte Kostenprognose für Ihre Studienplatzklage erstellen.

Es gibt einige Rechtsschutzversicherungen, die die Kosten für eine oder mehrere Studienplatzklagen übernehmen. Wenn Sie noch keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben sollten, dann kann ich Sie auch gerne bei der Auswahl einer entsprechenden Versicherung unterstützen.

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei mir. Sie erreichen mich unter der Telefonnummer 0421-70908850 oder per Email unter info@klein-rechtsanwaeltin.de


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