Studienplatzklage / Zulassungsantrag

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Die Studienplatzklage und das relevante Erfordernis eines außerkapazitären Zulassungsantrags

Derzeit laufen wieder die Bewerbungsverfahren um Studienplätze für das Sommersemester 2024. 

All diejenigen, die eine Ablehnung ihres Wunschstudienplatzes erhalten, fragen sich, ob und wie sie dagegen vorgehen können. Hier kann es eventuell im Rahmen einer Studienplatzklage die Möglichkeit geben, doch noch den gewünschten Studienplatz zu erhalten. Die Studienplatzklage ist unabhängig vom regulären Vergabeverfahren der Studienplätze, bei welchem die von der Hochschule zur Vergabe gestellten Studienplätze vergeben werden (innerkapazitäre Studienplätze).

Die Studienplatzklage zielt auf die von der Hochschule nicht zur Vergabe gestellten Studienplätze ab. Diese werden außerkapazitäre Studienplätze genannt. Regelmäßig stellen Bewerber:innen mit ihrer Bewerbung um einen Studienplatz jedoch lediglich einen innerkapazitären Antrag. 

Da Voraussetzung für die Studienplatzklage aber ist, dass sich der/die Bewerber:in auch um einen außerkapazitären Studienplatz beworben hat, muss dieser zumeist noch nachgeholt werden. Hierbei ist besonderes Augenmerk auf die Frist für den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung zu richten. Die Fristen sind in den einzelnen Bundesländern an unterschiedliche Zeitpunkte geknüpft. In einigen Bundesländern läuft die Frist zur Stellung des Antrags auf außerkapazitäre Zulassung für das Sommersemester 2024 bereits am 15.01.2024 ab und damit teilweise sogar vor Ende der Bewerbungsfrist oder vor Erhalt eines Ablehnungsbescheides, sodass eine frühestmögliche rechtliche Beratung und Unterstützung oftmals sinnvoll ist.

Gern beraten wir Sie und helfen Ihnen, den Antrag an Ihrer Wunschuniversität inhaltlich richtig und innerhalb der festgelegten Frist zu stellen, um eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Studienplatzklage zu schaffen. Auch bei einer erforderlichen Studienplatzklage stehen wir Ihnen mit unserer umfassenden Expertise gern zur Verfügung.


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