Subventionsbetrug und Corona-Zuschuss

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Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen und verlangt ein bisher in der jüngeren Geschichte Deutschlands so noch nicht da gewesenen Hilfebedarf für die Wirtschaft. 

Bund und Länder haben hierauf unter anderem mit den sog. Corona-Zuschüssen schnell und recht unbürokratisch reagiert. Dass sich unter den Antragsstellern auch Menschen befinden, welche „vom Staat geschenktes Geld“ gerne annehmen, auch ohne die Bewilligungsvoraussetzungen zu erfüllen, verwundert nicht. 

Allein in Berlin sind mit Stand 8. Mai 2020 bereits über 140 Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig, welche im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe stehen. 

Ermittelt wird vornehmlich wegen Subventionsbetrugs. Der Tatbestand ist recht schnell erfüllt, es genügt mitunter, wenn man „nicht ganz so wichtige Informationen“ unter den Tisch fallen lässt. 

Mit einem erheblichen Verfolgungsdruck und erheblichen Strafen wird zu rechnen sein. Hierbei wird mit Sicherheit bei der Strafzumessung der generalpräventive Aspekt – der Abschreckungsaspekt – besonders betont werden. 

Auch die Investitionsbank Berlin hat nun begonnen, Empfänger des Corona-Zuschusses anzuschreiben und sie darauf hinzuweisen, dass diese subventionserhebliche Erklärungen abgegeben haben. Darin enthalten ist eine ausdrückliche Belehrung, dass „entscheidungserhebliche Falschangaben im Rahmen Ihres Antrags auf den Corona-Zuschuss mehrere Straftatbestände erfüllen, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden können.“

Weiter ist der Hinweis enthalten, dass Sie sich gegenüber Rechnungshof, Finanzamt u. ä. zur Mitwirkung bei Nachprüfungen über Beantragung und Erhalt des Corona-Zuschusses verpflichtet haben.

Sollten Sie eine entsprechende Belehrung oder gar Post von öffentlichen Stellen im Zusammenhang mit der Nachprüfung erhalten haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. 

Ich berate und verteidige Sie, wenn Sie befürchten oder man Ihnen vorwirft, bei der Inanspruchnahme von Corona-Soforthilfen oder anderweitigen Krediten über subventionserhebliche Tatsachen getäuscht zu haben oder diese verschwiegen zu haben.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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