SWS Law Rechtsanwälte – mahnt wegen Filesharing ab, bzgl. – “OMD – History of Modern”
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In den letzten Tagen wenden sich wieder zahlreiche Betroffene an die Kanzlei Setzer, die von der Kanzlei Scheuermann-Westerhoff-Strittmatter Rechtsanwälte (SWS - Law) aus Köln/Berlin Abmahnungen wegen Filesharing erhielten.
Mit Hilfe sogenannter Peer-to-Peer Programme (Online-Tauschbörsen) sollen die Adressaten der mehrseitigen Abmahnschreiben über ihren Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Dateien (Musiktitel, Filme oder E-Books) gegenüber anderen Teilnehmern zum Download angeboten haben. So oder so ähnlich lautet meist der Vorwurf des Abmahnschreibens. Textbausteine enthalten Passagen über Urheberrechtsverletzungen und Schadensersatzansprüche nach §§ 97 a, 101 Urhebergesetz (UrhG), die den Betroffenen oft nur die Alternative: Zahlung des hohen Vergleichsbetrages (meist 450,- bis 900,- EUR) zur Abgeltung aller Ansprüche übrig lassen soll. Zudem verstärkt eine knapp gesetzte Handlungsfrist die beängstigende Wirkung.
Aktuell werden Abmahnungen wegen Filesharing von SWS - Law Rechtsanwälte aus Köln/Berlin bezüglich einer Urheberrechtsverletzung folgender Werke versendet:
„If You Want It" (Musiktitel aus dem Album: OMD - History of Modern) - Rough Trade Distribution GmbH
Die rechtliche Überprüfung ist aus unserer Sicht dringend zu empfehlen!
Rechtsanwalt Marko Setzer rät ausdrücklich davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und an die abmahnenden Anwälte zurückzusenden. Denn zum einen muss der Erklärende sich bewusst werden, dass er an einen solchen Unterlassungsvertrag 30 Jahre gebunden ist und die vereinbarten Strafen schnell hohe 4 stellige Werte erreichen können. Folglich besteht ein großes Haftungsrisiko.
Die vorgefertigte Unterlassungserklärung verbirgt jedoch noch weitere Tücken. Denn der Erklärende verpflichtet sich durch den Inhalt des Punkt 2 zur Zahlung von Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie gegenüber der Gläubigerin (Firmen) und erkennt dadurch den Schaden vorbehaltlos an. Des Weiteren verpflichtet er sich auch zur Kostenerstattung gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei.
Erfolgreiche Rechtsverteidigung trotz Anscheinsbeweis:
Zum einen lässt sich in derartigen Fällen zur Wahrnehmung Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen und die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme deutlich verringern, so Rechtsanwalt Marko Setzer. Zum anderen unterliegt die Rechtsprechung dazu ständiger Veränderungen, sodass in der jüngeren Zeit die Forderungen gänzlich zurückgewiesen werden konnten.
Voraussetzung dafür ist jedoch auf kompetente anwaltliche Hilfe zu vertrauen und nicht durch gutgemeinte Ratschläge oder mittels von juristischen Laien (Stichwort: Internetforen) angefertigter „modifizierter Unterlassungserklärungen" weitreichende rechtliche Konsequenzen zu provozieren. Abgemahnte sollten diesbezüglich auch nicht die Kosten der Rechtsverteidigung als dessen Ausschlusskriterium betrachten. Viele Anwälte bieten mittlerweile faire Pauschalpreise dafür an. Auch wir!
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