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Tag der Menschenrechte: Menschenrechte so alt wie die Menschheit?

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Pia Löffler anwalt.de-Redaktion

[image]Menschenrechte sind fast täglich Gegenstand der medialen Berichterstattung - leider jedoch meist wegen Verletzungen der Menschenrechte. Um darauf aufmerksam zu machen, wie es weltweit um die Achtung der Menschenrechte bestellt ist, wurde international der Tag der Menschenrechte eingeführt: Jedes Jahr am 10. Dezember findet dieser Gedenktag statt, an dem Tag, als es 1948 zur Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen kam.

Menschenrechte und Demokratie

Wie die Idee der Demokratie stammt auch die Idee der Menschenrechte ursprünglich aus der griechischen Antike, hielt aber erst im Zuge der Aufklärung Einzug in das moderne Rechts- und Staatsbewusstsein der Neuzeit. Die Idee der Menschenrechte ist eng mit der Naturrechtslehre verbunden, die davon ausgeht, dass jeder Mensch von Natur aus bestimmte und immer gleiche Rechte hat - unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und vor allem unabhängig von Staatlichkeit. Die „Menschenrechte" werden von jeher als universelle und überstaatliche Rechte verstanden, also als Rechte, die unabhängig von Staatsform und Regierung immer bestehen und nicht von einer Niederschrift („Kodifizierung") in Gesetzen oder Verträgen abhängen („überpositives Recht").

Mehr noch: Aus der Existenz der natürlichen Rechte eines jeden Individuums wurde die Rechtfertigung staatlicher Macht - und damit das Existenzrecht von Staaten - abgeleitet. So verwundert es nicht, wenn Menschenrechte nicht nur als Schutzrechte gegenüber (staatlicher) Macht wahrgenommen werden, sondern auch als vom Staat und von Staatswegen zu schützende Rechte.

Kodifizierung der Menschenrechte im 20. Jahrhundert

Gegenstand des positiven - des niedergeschriebenen - Rechts wurden Menschenrechte Mitte des 20. Jahrhunderts: Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) beispielsweise stammt aus dem Jahr 1950. Ein Meilenstein der „förmlichen Anerkennung" der Menschenrechte war zuvor jedoch die „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" (AEMR) durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1948 gewesen. Noch unter dem Eindruck des 2. Weltkriegs wurde diese Erklärung von der Generalversammlung der Vereinten Nationen abgegeben, die jedoch nicht unmittelbar für die Mitgliedstaaten bindend wirkt. Lediglich der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie der internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sind seit Mitte der 70er-Jahre für Mitgliedstaaten, die sie ratifiziert haben, bindendes Recht. Im Übrigen werden die Menschenrechte vor allem in sog. Konventionen festgehalten, die international den Schutz der Menschenrechte verfolgen, beispielsweise die Genfer Flüchtlingskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention und das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

Konventionen, Verfassungen, Naturrecht?

Um den Menschenrechten aber nicht nur auf dem Papier Geltung zu verschaffen, ist die Umsetzung in nationales (Verfassungs-)Recht aber nach wie vor unabdingbar, da die meisten internationalen Erklärungen und Übereinkommen nicht wirklich über ein effizientes Rechtsschutzsystem verfügen.

So kommt es dazu, dass in Staaten, die ohnehin über ein effizientes Rechtsschutzsystem und solide demokratische Strukturen verfügen, ein sehr hoher Menschenrechtsstandard gewährleistet ist. Demgegenüber verwundert es dann also nicht, wenn in Staaten, in denen es bereits an einem gut und unabhängig funktionierenden rechtsstaatlichen System fehlt, auch der Schutz der Menschenrechte krankt.

(LOE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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