Tasso Invest – Seriosität in Frage gestellt!

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Auf der Webseite rühmt man sich, dass Tasso Investment AG seit über 10 Jahren in den Finanzmärkten beraten würde und und ein führendes Unternehmen, das für seine Expertise in den Bereichen Investitionen und Finanzen bekannt ist, sei.


Das Ziel sei es, exzellenten Service in der Welt der Investitionen anzubieten, um den Kunden nachhaltigen finanziellen Erfolg und eine sichere Zukunft zu ermöglichen.


Weiterhin wird auf der Internetseite tasso-invest.com ausgeführt, dass man bei Tasso Invest AG für Exzellenz, Vertrauen und langfristige Partnerschaften stehe und seit der Gründung man sich dem Ziel verschrieben habe, den Kunden dabei zu helfen, ihre finanziellen Ziele zu erreichen und ihr Vermögen zu schützen und zu vermehren.


Anlegern werden neben einer Anlageberatung u.a. der Abschluss von Festgeldern und Tagesgeldern angeboten.


Doch Anleger sollten bei Investitionen bei Tasso Invest höchste Vorsicht walten lassen, da der Schutz und die Vermehrung des Vermögens fraglich ist.


Denn zu Tasso Invest Warnung der FINMA


Die schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) hat aber Tasso Invest bzw. die Webseiten tasso-invest.com und tassoinvest.com und tassoinvest.ch auf ihre Warnliste gesetzt.


Die FINMA führt eine Warnliste mit Gesellschaften, die unter Umständen ohne Genehmigung der FINMA Tätigkeiten ausüben.


Bezüglich Unternehmen und Personen, die auf dieser Warnliste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeiten eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder auch falsche Angaben gemacht haben. Außerdem kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen.


Tasso Invest auch ohne Genehmigung der BaFin


Das Angebot von Tagesgeldern und Festgeldern kann ein Bank- bzw. Einlagengeschäftes im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG sein, wenn eine unbedingte Rückzahlung der angenommenen Gelder garantiert wird. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Konto bei einer Bank, auf das die Anlagesumme überwiesen wird, nicht für den Anleger geführt wird, sondern auf den Anbieter der Festgeld- oder Tagesgeldanlage oder eine mit ihm verbundene Gesellschaft oder Person.


Auch für die angebotene Anlageberatung ist kann nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) als Wertpapierdienstleistung nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG eine Erlaubnis der BaFin nötig sein.


Tasso Invest verfügt aber über keine Erlaubnisse der BaFin.


Sonstig Gründe für hohe Vorsicht bei Tasso Invest


Im Impressum, z.B. von tasso-invest.com, heißt es, dass die Inhalte der Webseite von der Tasso Investment AG verwaltet würden. Dabei handelt es sich aber um einen Namens- bzw. Identitätsmissbrauch zu Lasten der tatsächlich in der Schweiz im Handelsregister eingetragenen Tasso Investment AG durch die Betreiber der Webseiten, wie z.B. tasso-invest.com.


Soweit auf der Homepage hervorgehoben wird, dass man seit über 10 Jahren in den Finanzmärkten beraten würde, steht dies im Widerspruch dazu, dass nach unseren Erkenntnissen die Domain der Webseite, z.B. tasso-invest.com, erst vor ca. fünf Monaten registriert wurde und die Betreiber ihre Identität verschleiern.


Dies sind deutliche Anzeichen dafür, dass es Tasso Invest an Seriosität mangelt und Anleger auch betrügerisch geschädigt werden könnten.


Von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner werden viele Verbraucher unterstützt, die den Anlagebetrag für ein Festgeld oder Tagesgeld in der falschen Annahme an eine Bank überwiesen haben, dass dort für sie ein Festgeldkonto Tagesgeldkonto geführt wird. Bei dem Kreditinstitut existiert aber dann kein Konto für den Anleger, sondern auf den Namen des Anbieters oder einer damit verbundenen Gesellschaft oder Person, so dass Anleger betrügerisch geschädigt werden.


Möglichkeiten für Anleger von Tasso Invest


Anleger, die bei Tasso Invest Kapital, insbesondere für Tagesgelder oder Festgelder, angelegt haben, sollten bei Schwierigkeiten rasch handeln und anwaltliche Hilfe suchen.


Langjährige Erfahrungen haben gezeigt, dass schnelles Handeln und professionelle Hilfe die Chancen verbessern können, einen erlittenen Schaden wieder zu realisieren.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger von Tasso Invest und sorgt, soweit möglich, für die Durchsetzung von Schadensersatzforderungen, z. B. wegen unerlaubter Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen.


Bei Täuschungen können Investoren Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB (Betrug) zustehen.


Anleger können sich mit ihren Fragen gerne an unsere Sozietät wenden.


Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.


Stand: 24.03.2025

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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