Tatverdacht und Ermittlungsverfahren gegen Steuerberater- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

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Fast jeder Steuerberater ist einmal durch das Handeln seiner Mandanten mit der Steuerfahndung in Berührung gekommen. In extremen Situationen wird sogar die Kanzlei nach Mandantenunterlagen durchsucht.

Doch sehr häufig verbleibt es nicht bei der Zeugenrolle. Die Ermittlungsbehörden eröffnen auch gegen die Steuerberater häufig Ermittlungsverfahren. Die typischen vorgeworfenen Delikte sind Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung, z.B. durch Rückdatierung von Dokumenten, Geldwäsche sowie die Mitwirkung an betrügerischen Internetgeschäften und Umsatzsteuer-Karusselle.

Meist sind die Mandanten selbst die Ursache für die Ermittlungen, da diese meist die Schuld für die eigene Verfolgung nicht bei sich sondern dem Berater sehen.

Es empfiehlt sich, von Anfang an einen spezialisierten Verteidiger mit der Wahrnehmung der Interessen zu beauftragen. Denn nicht nur die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen sind schwerwiegend. es droht eine Mithaftung für die Steuerschulden, ein berufsrechtliches Verfahren, Vermögenseinziehung und die Zerstörung des öffentlichen Ansehens.

Daher muss von Anfang an den Vermutungen der Steuerfahndung juristische Gegenwehr geleistet werden um diese Folgen zu verhindern und die Reputation zu schützen.

Sollte es nicht gelingen das Verfahren im Ermittlungsstadium zu beenden, erfolgt die Erhebung der Anklage. Zu diesem Zeitpunkt ist auch ein berufsrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Die Tatvorwürfe haben fast immer mit der eigentlichen Berufsausübung zu tun. Dann ist der Staatsanwaltschaft sogar vorgeschrieben, die Anklage der Steuerberaterkammer zuzustellen.

Das berufsrechtliche Verfahren ist im Steuerberatergesetz geregelt und kann eine Warnung einen Verweis, eine Geldbuße von bis zu 50.000,- € oder ein zeitliches oder unbefristetes Berufsverbot zu Folge haben.

Im strafrechtlichen Verfahren können Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren und Vermögenseinziehung in Höhe der Steuerschulden ausgesprochen werden. 

Doch meist gelingt es schon im Ermittlungsverfahren eine Einstellung zu erreichen. Natürlich ist jeder Fall nach den konkreten Umständen zu beurteilen. Meist sind jedoch die Angaben der unzufriedenen Mandanten widersprüchlich und widerlegbar, die Schadensberechnungen falsch und die buchhalterische Auswertung mit Belastungstendenzen geführt.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verteidigt bundesweit in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren und hat bisher bei der überwiegenden Anzahl  eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erreicht. Selbst bei einer Verurteilung konnte durch entsprechende Zahlungsvereinbarungen das wirtschaftliche Überleben der Betroffenen gesichert werden.

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie diese einfach per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Büros in Berlin und Kiel sowie eine Zweigstelle in Cottbus. Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Ersteinschätzung des Sachverhalts ist kostenlos und begründet für Sie keinerlei Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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