Taurumax – Vorsicht unseriös

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Auf der Webseite taurumax.com wird dargestellt, dass man mit Differenzkontrakten (CFDs) handeln und Forex-Geschäfte tätigen kann.

Weiterhin wird ausgeführt, dass Taurumax ein globaler Multi-Asset-Broker sei, der seinen Kunden Zugang zu einem flexiblen und leistungsstarken Service für den Handel mit CFDs auf Forex, Rohstoffe, Indizes und Aktien bietet.

Es wird auch darauf verwiesen, dass Taurumax mehr als ein Broker sei und ein vertrauenswürdiges Handelsökosystem bietet, das es Kunden ermöglicht, schneller und einfacher ihren eigenen Erfolg zu erzielen.

Keine Erlaubnis der BaFin für Taurumax

Das Angebot von CFDs auf verschiedene Basiswerte oder auch Forex-Geschäfte an deutsche Anleger stellt eine Wertpapierdienstleistung im Sinne des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG), z. B. in Form eines Eigenhandels gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG, dar.

Dafür benötigt die Betreibergesellschaft von Taurumax aber eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Über eine derartige Erlaubnis verfügt Taurumax aber nach unserer Kenntnis nicht.

Weitere Gründe zur Achtsamkeit 

Auf der Webseite von Taurumax ist kein Impressum vorhanden, das den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland entspricht. Es ist auch nicht erkennbar, wer die verantwortlichen Personen der Betreibergesellschaft sind. Als Betreibergesellschaft wird nur eine Taurumax Global Prime GmbH mit Adresse in Wien genannt.

Soweit ein Sitz in Österreich angegeben ist, verfügt Taurumax aber auch über keine Erlaubnis der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, FMA, für die angebotenen Geschäfte.

Außerdem wird unter Kontakt wiederum eine Anschrift in Frankfurt am Main angegeben. Auch dies ist widersprüchlich.

Weiterhin wird ein Hauptsitz in Sydney, Australien, behauptet, ohne hierzu eine Adresse anzugeben.

Es gibt auch bereits mehrere Warnungen im Internet vor Anlagen bei Taurumax.

Optionen für Anleger von Taurumax

Wenn Sie in Deutschland Anlagen über Taurumax abgeschlossen haben und es sich insoweit um eine Wertpapierdienstleistung nach dem WpIG handelt, für die keine Erlaubnis der BaFin besteht, kann sich für Sie ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 i. V. m. § 15 WpIG wegen des unerlaubten Betreibens einer Wertpapierdienstleistung ergeben.

Seien Sie auch vorsichtig, wenn Ihnen hohe Gewinne versprochen worden sind, ohne irgendwelche Risiken darzustellen.

Werden Ihnen im Handelskonto Guthaben dokumentiert und werden diese nicht ausgezahlt, können auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung für Sie in Betracht kommen.

Wenn Sie eine Auszahlung wünschen, lassen Sie sich nicht auf weitere Einzahlungen, die z. B. als „Steuer“, „Liquiditätsnachweis“ etc. gefordert werden, ein.

Handel Sie in einem derartigen Fall rasch und lassen Sie sich anwaltlich beraten. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hilft Ihnen, wenn Sie Probleme mit Anlagen bei Taurumax haben.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 22.03.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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