The LEGO Batman Movie – Abmahnung von Waldorf Frommer

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Warner Bros. lässt Rechte durch Waldorf Frommer schützen

Warner Bros. ist nach wie vor weltweit eine der größten Produktionsfirmen in der Film- und Serienbranche. Für Unternehmen dieser Größe ist der Rechtsschutz essentiell. Tagtäglich werden im Internet Urheberrechte an Filmen oder Serien verletzt – durch illegales Streaming oder über Filesharing- und Download-Plattformen. Der deutsche Ableger von Warner Bros. hat seit Längerem die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer damit beauftragt, die Urheberrechte an Warner Bros. Filmen zu schützen. In diesem Auftrag geht die Kanzlei Rechtsverletzungen nach und macht etwaige Ansprüche geltend. Probates Mittel ist dabei die sogenannte Abmahnung. Tausende Internetnutzer wurden und werden von Waldorf Frommer abgemahnt – wir erklären, was das bedeutet, wie es dazu kommt und was zu tun ist.

The LEGO Batman Movie – warum mahnt Waldorf Frommer ab?

Fast jeder neuere Film wird heutzutage illegal im Internet angeboten. Dazu gehören auch Kinderfilme wie The LEGO Batman Movie. The LEGO Batman Movie ist ein animierter Film, der die Geschichte des weltberühmten Comic-Helden in Legofiguren darstellt. Für Kinder, Jugendliche, Batman-Fans und Lego-Fans ist der Film besonders ansehnlich.

Umso weniger wundert es, dass auch die Rechte an The LEGO Batman Movie vermehrt verletzt werden. Jeder, der Filesharing oder Streaming betreibt bzw. solche Dienste auch nur nutzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Folge dieser Verletzung sind Ansprüche von Warner Bros. Das Unternehmen kann Schadensersatz und Unterlassung verlangen. Und genau diese beiden Verlangen finden sich in den Abmahnungen wieder: In den Schreiben fordern die Anwälte die Zahlung von mehreren hundert Euro und, dass der Empfänger eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibt.

Was bedeutet die Abmahnung zu The LEGO Batman Movie?

Wichtig ist, dass man keinesfalls auf die Forderung von Waldorf Frommer eingehen darf! Wer direkt zahlt oder unterschreibt, muss mit wesentlich härteren Konsequenzen rechnen. Ggf. erhöht die Kanzlei ihre Forderungen. Eine Abmahnung ist ernst zu nehmen, aber man darf nicht in Panik verfallen. Jeder Empfänger sollte einen auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt aufsuchen. Denn mit juristischem Geschick lässt sich das Abmahn-Problem schnell lösen.

Regelmäßig müssen Empfänger einer Abmahnung gar nichts oder nur wesentlich weniger zahlen als Waldorf Frommer fordert. Das liegt daran, dass die Kanzlei oft falsche Internetnutzer abmahnt oder die Rechtsverletzungen nicht nachweisen kann. In der Regel erhält der Anschlussinhaber eines Internetzugangs, über den angeblich Filesharing oder Streaming betrieben oder genutzt wurde, die Abmahnung. Oft ist dieser aber gar nicht verantwortlich, sondern Mitbewohner – jedenfalls andere Nutzer. Schon in diesem Fall muss der Abgemahnte normalerweise nichts zahlen. Das allein zeigt, dass man Rat suchen sollte und voreilige Reaktionen zu unterlassen sind!

Was ist zu tun?

Was ist aber zu tun? Jeder Fall bedarf einer individuellen Begutachtung durch einen Anwalt. Vorläufig kann sich ein Empfänger einer Abmahnung von Waldorf Frommer an folgendes Schema halten:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen Empfängern einer Abmahnung eine kostenlose Erstberatung an! Unsere Anwälte analysieren Ihre Lage und geben Ihnen eine Einschätzung über drohende Kosten und Risiken, aber auch über Ihre Chancen! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit! 


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