ThomasLloyd-Gruppe - aktuelle Entwicklungen, Erfolge für Anleger

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Die Thomas Lloyd-Gruppe ist wegen ihrer Anlageprodukte wie Genussscheine, stille Beteiligungen, Kommanditbeteiligungen und Teilschuldverschreibungen in Kritik geraten. Viele Anleger warten auf Auszahlungen nach Kündigung dieser Anlagen. Es wird berichtet, dass Anleger oft auf Nachrangvereinbarungen oder Auszahlungsvorbehalte hingewiesen werden. Betroffene sollten jedoch ihre Kündigungen durchsetzen und haben unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere wenn bei der Vermittlung der Produkte wesentliche Risiken verschwiegen oder verharmlost wurden. Verschiedene Gerichte, einschließlich des Bundesgerichtshofs, haben zugunsten der Anleger geurteilt und die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen bekräftigt. 

Eine individuelle Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt im Kapitalanlagerecht kann für betroffene Anleger sinnvoll sein, um mögliche Ansprüche geltend zu machen. 

Nicht selten wurden die tatsächlichen Risiken verschwiegen oder in unzulässiger Weise klein geredet und verharmlost. Ansehnliche Renditen wurden versprochen. Besonderheiten der jeweiligen Anlageform wurden oftmals nicht erläutert.

Dies zeigen zahlreiche Gespräche mit betroffenen Kunden, welche RA Siegfried Reulein, KSR Rechtsanwaltskanzlei aus Nürnberg, geführt hat.

Gerichtsurteile

Der BGH hat zwischenzeitlich in einem Urteil entschieden, dass qualifizierte Rangrücktrittsklauseln auch in Verträgen mit Gesellschaftern gegen das Transparenzgebot verstoßen und deshalb unwirksam sind (Urteil vom 24.10.2023). 

Ebenso hat das Landgericht Verden mit Urteil vom 17.07.2020 Ansprüche aus der Kündigung der Finanzanlage zugesprochen. Die Landgerichte Regensburg, Augsburg, Bochum, Ansbach, Darmstadt und Traunstein haben zugunsten der ThomasLloyd Anleger geurteilt. Danach haben auch Oberlandesgerichte positiv entschieden und den Geschädigten einen Anspruch auf Rückzahlung des investierten Kapitals zugesprochen.

In vielen Fällen kommt daher die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von Aufklärungs- bzw. Beratungspflichten gegen den Vermittler oder das Unternehmen, für welches der Vermittler aufgetreten ist, in Betracht. Ob der einzelne Anleger solche Ansprüche erfolgreich verfolgen kann bedarf einer Prüfung des Einzelfalls, beispielsweise durch einen im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierter Rechtsanwalt.

Thomas Lloyd macht Gebrauch von der Möglichkeit, Urteilssummen bei Amtsgerichten zu hinterlegen, was darauf hindeutet, dass die Firmen zahlungsfähig sind. Dieses Vorgehen, gemeinsam mit Berufungen gegen Urteile, wird als Strategie gesehen, Zahlungen an Anleger hinauszuzögern und Gerichts- sowie Anwaltskosten zu scheuen. 

Anleger sollten daher aktiv werden und ihre Ansprüche prüfen und durchsetzen, statt auf mögliche spätere Auszahlungen zu hoffen, die ohne rechtliche Schritte unwahrscheinlich sind.

Kostenübernahme durch Rechtschutzversicherung

Rechtsschutzversicherer übernehmen oft die Kosten für Verfahren gegen ThomasLloyd Firmen, besonders bei langjährigen Verträgen, wie Analysen der Fachanwaltskanzlei KSR zeigen. Eine frühzeitige Kostendeckungsanfrage kann dabei hilfreich sein. Selbst ohne Rechtsschutzversicherung sollte ein Anleger nicht auf seine Rechtsverfolgung verzichten, da die potenziellen Rückgewinne aus der Geldanlage die Kosten übertreffen.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir seit über 20 Jahren auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund. 

Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.

Die schnelle Bearbeitung der Anliegen unserer Mandanten und die gleichzeitige sorgfältige Erfassung der Problemstellung und die Erarbeitung praktikabler Lösungen auf höchstem Niveau stellen für uns kein Widerspruch dar.

Die Spezialisierung auf alle Rechtsfragen der Geld- und Vermögensanlage ermöglichen es uns unsere Mandanten gerade auch in Teilbereichen des Immobilienrechts sowie des Bau- und Architektenrechts kompetent zu beraten und zwar vom Kauf oder Bau einer Immobilie und der Ausgestaltung von Verträgen bis hin zum Verkauf oder der Rückabwicklung des Kaufvertrages und der Finanzierung von Immobilien.

Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Daher ist unser Hauptanliegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, geprägt von gegenseitigem Respekt. Hierbei steht im Vordergrund die Anliegen unserer Mandanten ernst zu nehmen und individuell zu behandeln. Dies umfasst nicht nur eine sorgfältige Aufklärung des zugrunde liegenden Sachverhalts, sondern auch eine umfassende Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie aller Chancen und rechtlichen sowie wirtschaftlichen Risiken des Einzelfalls und die Erarbeitung sachgerechter, fundierter und praktisch umsetzbarer Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. Wir gehen für unsere Mandanten mit der Zeit, sind regional verankert und fachbereichsübergreifend kollegial bestens vernetzt.

In unseren topmodern ausgestatteten und lichtdurchfluteten Kanzleiräumen widmen wir uns der ganzheitlichen Lösung rechtlichen Probleme unserer Mandanten, verbunden mit einer tiefgreifenden Servicekultur.

Aufgrund einer guten Verkehrsanbindung durch die Stadtautobahn „Südwesttangente“ sowie einem umfangreichen Angebot kostenfreier Parkplätze direkt vor der Kanzlei sind wir für Mandanten bestens zur Wahrnehmung persönlicher Gespräche erreichbar.


KSR Rechtsanwaltskanzlei
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Foto(s): Siegfried Reulein


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