Ticket-Abmahnung des 1. FSV Mainz 05 durch Anwaltskanzlei Becker Haumann Mankel Gursky

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Aktuell wurde uns eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Becker Haumann Mankel Gursky vorgelegt, die im Auftrag des 1. FSV Mainz 05 e.V. ausgesprochen wurde. In der Abmahnung geht es um den privaten Weiterverkauf von Fußballtickets.

Bei dem Kauf von Fußballtickets bei einem Bundesligaverein muss der Käufer – wie beim Onlineshopping üblich – den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen. Die AGB heißen dort „Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen“ (ATGB). In diesen ATGB werde verschiedene Regelungen zu dem An- und Verkauf von Tickets getroffen. So ist es bspw. untersagt, gekaufte Fußballtickets privat über Plattformen wie eBay, Amazon, eBay Kleinanzeigen oder viagogo weiterzuverkaufen (Ziffer 9 Absatz 2 der ATGB des FSV Mainz 05). Werden gekaufte Tickets trotz dieses Verbotes über Plattformen wie eBay angeboten, so spricht der Fußballverein normalerweise eine Abmahnung aus.

So geschehen ist dies auch in unserem neusten Fall: Unser Mandant hatte erworbene Tickets auf Plattformen wie eBay, eBay Kleinanzeigen oder viagogo zum Kauf angeboten. Auch wenn dies private Gründe, wie z. B. eine Erkrankung oder andere Verhinderungen hat, ist der Weiterverkauf auf derartigen Plattformen unzulässig. Hierfür haben die Fußballvereine eigene Zweittickets-Plattformen gegründet, über die der Weiterverkauf gestattet ist.

Folgende Verstöße gegen die ATGB werden unserem Mandanten vorgeworfen:

- Verkauf von Tickets über eine nichtlizensierte Plattform

- kein Hinweis auf die Geltung der ATGB innerhalb des Angebotes

Aufgrund dieser Verstöße fordert der FSV Mainz 05:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 250,00 €

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie immer zunächst Ruhe bewahren. Handeln Sie nicht überstürzt. Unterschreiben Sie nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung, diese ist unseres Erachtens nach nachteilig und zu weitreichend formuliert. Eine Unterlassungserklärung gilt ein Leben lang. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie exakt formuliert ist – jeder Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung löst eine Vertragsstrafe aus, die an den Abmahner gezahlt werden muss.

Wir raten Ihnen bei Erhalt einer Abmahnung zu folgendem:

- Nehmen Sie persönlich keinen Kontakt zur Gegenseite oder den gegnerischen Anwälten auf!

- Überweisen Sie keinerlei Beträge ohne vorherige anwaltliche Beratung!

- Unterzeichnen Sie nicht die beigefügte, durch die gegnerischen Anwälte vorformulierte Unterlassungserklärung!

Wenn Sie vorschnell die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen, schneiden Sie sich zu Beginn bereits sämtliche Verteidigungsrechte ab, ohne vorher durch eine Prüfung eines spezialisierten Rechtsanwalts erfahren zu können, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Daher sollten Sie in Abmahnschreiben einem Rechtsanwalt vorliegen, um die Angelegenheit günstig und schnell beizulegen. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne per Email zu, wir überprüfen diese und rufen Sie gerne unverbindlich zurück. Im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung entstehen Ihnen hierdurch keinerlei Kosten!

Ihr Vorteil:

- spezialisierte Beratung aufgrund großer Erfahrung

- persönliche und enge Beratung und Betreuung

- faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an 

- bundesweite Vertretung 

- unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne auch telefonisch erreichen.


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