Ticket-Abmahnung von Lentze Stopper im Namen der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Sind Sie von der Münchener Kanzlei Lentze Stopper abgemahnt worden, weil Sie Eintrittskarten für Spiele des Fußball-Vereins Bayer 04 Leverkusen im Internet zum Kauf angeboten haben sollen? Wie verhält man sich am besten in einer solchen Situation?

Weiterverkauf von Fußball-Tickets im Internet (z. B. auf ebay)

32 Pflichtspiele, keine Niederlage: Bayer Leverkusen spielt eine rekordverdächtige Saison. Die Tickets des rheinischen Bundesligisten sind heiß begehrt. Sie werden im Internet oft zu hohen Preisen gehandelt.  Die Tickets zu einem höheren Preis im Internet anzubieten, kann aber teuer werden: die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH lässt die Kanzlei Lentze Stopper Abmahnungen wegen solcher Ticket-Angebote aussprechen.

Die Ticket-Abmahnungen der Kanzlei Lentze Stopper aus München

Aktuell liegt uns wieder eine Ticket-Abmahnung der Kanzlei Lentze Stopper vor. Diesmal erfolgte die Abmahnung im Namen der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH. Seit Jahren spricht die Kanzlei Abmahnungen wegen des Weiterverkaufs von Eintrittskarten aus. Der Vorwurf: Ein Verstoß gegen die AGB bzw. ATGB des Vereins, die das Anbieten von gekauften Tickets  zum Weiterverkauf über bestimmte Plattformen wie ebay oder Kleinanzeigen untersagen. Seit Jahren lassen verschiedene Fußballvereine die Kanzlei Lentze Stopper  Abmahnungen wegen solcher Ticket-Angebote aussprechen. Hierzu gehören etwa:

  • RasenBallsport Leipzig GmbH (RB Leipzig)
  • Deutscher Fußball Bund e. V.
  • 1. FC Nürnberg e. V.
  • 1. FC Köln GmbH & Co. KG aA
  • Sport-Club Freiburg e. V.
  • Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH
  • Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KG aA

Verweis auf die ATGB Bayer Leverkusen

Den Abgemahnten wird aktuell Folgendes vorgeworfen:

  • die ATGB des Vereins wurden beim Verkaufsangebot nicht abgebildet
  • Öffentliches Anbieten von Tickets bei Kleinanzeigen

Zweifel an der Wirksamkeit der AGB

Ob die AGB von Bayer Leverkusen gerade gegenüber Privatpersonen wirksam sind, erscheint aus verschiedenen Gründen oft mehr als zweifelhaft. Dass z. B. Privatpersonen Tickets durchaus weiterverkaufen dürfen, unabhängig davon ob dies in den AGB verboten ist oder nicht, hat bereits der BGH (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/96) festgestellt. Der pauschale Ausschluss der Möglichkeit des Weiterverkaufs auf bestimmten Plattformen im Internet ist somit sehr fragwürdig. Für gewerbliche Weiterverkäufer ist das Risiko hingegen deutlich höher. Die Abgrenzung, ob ein Weiterverkäufer auf eBay noch als Privatverkäufer oder bereits als gewerblicher Verkäufer abzusehen ist, muss jeweils im Einzelfall entschieden werden.

Ticket-Abmahnung: Was gilt es als Betroffener zu beachten?

Haben auch Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei Lentze Stopper erhalten? Dann ist zunächst davon abzuraten, sich direkt mit der abmahnenden Kanzlei in Verbindung zu setzen. Vielmehr sollten Sie sich vorher beraten lassen, ob die gegen Sie erhobenen Forderungen zu Recht geltend gemacht werden, ob Sie also überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben, geschweige denn Zahlungen an Bayer Leverkusen leisten müssen. In vielen Fällen bestehen realistische Aussichten, sich erfolgreich gegen die Abmahnungen zur Wehr zu setzen.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien-, Wettbewerbs- und Veranstaltungsrechts. Haben auch Sie eine Abmahnung wegen des Anbietens von Fußballtickets erhalten. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.


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