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Ticketabmahnung des FC Schalke 04

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Unsere Kanzlei wurde in dieser Woche mehrfach aufgrund von Ticketabmahnungen des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V. (im folgenden S04) kontaktiert. Diese werden, wie viele andere Fußballvereine, von der Kanzlei Lentze Stopper aus München vertreten.


Hintergrund und Aufbau des Schreibens ist dabei grundsätzlich den anderen Fußballticketabmahnungen der Kanzlei Lentze Stoppe ähnlich. Auch der S04 hat aus Gründen wie der Stadionsicherheit und sozialverträglicher Preise ein Interesse daran, den unkontrollierten Schwarzmarkthandel zu verhindern.


Grund der Beauftragung ist auch in diesen Fällen, dass die abgemahnte Person gegen die allgemeinen Ticketgeschäftsbedingungen (im folgenden ATGB) des S04 verstoßen haben soll, in dem sie auf sogenannten nicht autorisierten Zweitplattformen Tickets des S04 angeboten habe.


So ist es unter anderem nach den ATGB des S04 verboten, Tickets bei Auktionen oder Internetversteigerungen zum Kauf anzubieten. Durch die Anzeige der abgemahnten Person habe diese einerseits gegen den Punkt des öffentlichen Anbietens von Tickets sowie der fehlenden Abbildung der ATGB des S04 verstoßen.


Aufgrund dessen macht die Gegenseite in der Folge mehrere Ansprüche geltend.


Zunächst wird die Abgabe einer unterzeichneten strafbewehrten Unterlassungs-/ und Verpflichtungserklärung unter Fristsetzung gefordert. Des Weiteren wird Kostenerstattungsanspruch in eine pauschalen Höhe von 250,00 € geltend gemacht. Weitere Sanktionen wie eine Vertragsstrafe werden sich ausdrücklich vorbehalten.


Haben auch Sie eine Ticketabmahnung des S04 erhalten? 


Sofern auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, ist es unserer Erfahrung nach stets wichtig, die genauen Umstände des Einzelfalls zu prüfen. In keinem Fall sollte eine voreilige Unterlassungserklärung oder eine Zahlung an die Gegenseite geleitet werden.


Wir vertreten unsere Mandanten deutschlandweit gegen verschiedenste Fußballvereine aus der 1. und 2. Bundeliga in Bezug auf Ticketabmahnungen.


Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail an die Adresse ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Rufnummer 02307/1706-2 erreichen.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.



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