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Ticketabmahnung durch den SC Freiburg durch die Kanzlei Lentze Stopper

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Unsere Kanzlei wurde kürzlich aufgrund einer typischen Ticketabmahnung der Kanzlei Lentze Stopper beauftragt.


Die Kanzlei ist dafür bekannt, im Bereich von Ticketabmahnungen eine Vielzahl von Bundesligavereinen, so u. a. auch den FC Bayern München oder RB Leipzig, zu vertreten.


Im vorliegenden Fall vertritt die Kanzlei Lentze Stopper den Sport-Club Freiburg e. V. (im Folgenden SC Freiburg).


So habe auch der SC Freiburg ein nachhaltiges, legitimes Interesse daran, den nicht autorisierten Handel mit Tickets zu unterbinden. Als Gründe hierfür werden Stadionsicherheit, sozialverträgliche Preise, ein sicheres Stadionerlebnis sowie die Gesundheit der Besucher genannt.


Grund der Beauftragung sei wie üblich der Vorwurf, dass die abgemahnte Person gegen die Allgemeinen Ticket- und Geschäftsbedingungen (im Nachfolgenden ATGB) des SC Freiburg verstoßen habe, indem sie Tickets über eine nicht autorisierte Zweitplattform angeboten und/oder veräußert habe. Eine Weitergabe sei entsprechend der ATGB des SC Freiburg nur in eingeschränkter Weise möglich.


Aufgrund der genannten Rechtsverletzung macht die Gegenseite zunächst unter Fristsetzung einen Unterlassungsanspruch geltend. Die abgemahnte Person wird aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, indem sie die Vorlage mit aktuellem Datum versieht, unterzeichnet sowie unverzüglich im Original an die Kanzlei Lentze Stopper zurücksendet.


Des Weiteren wird unter Fristsetzung ebenfalls ein Kostenerstattungsanspruch geltend gemacht. So würde sich allein durch die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ein Nettobetrag in Höhe von 1.682,70 € ergeben. Dennoch wäre der SC Freiburg i. S. einer vergleichsweisen Einigung mit der Zahlung eines pauschalen Schadenersatzbetrages in Höhe von 300,00 € einverstanden. Die Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche behält sich der SC Freiburg dabei ausdrücklich vor.


Zudem werden weitere Sanktionen, insbesondere eine Vertragsstrafe bis zu 2.500,00 €, angedroht.


Sofern die Fristen ergebnislos verstreichen sollten, wird die Kanzlei Lentze Stopper dem SC Freiburg empfehlen, zur Durchsetzung seiner Ansprüche gerichtliche Schritte einzuleiten.


Haben auch Sie eine Ticketabmahnung des SC Freiburg oder eines anderen Bundesligavereins erhalten?


Sofern auch Sie eine Ticketabmahnung der Kanzlei Lentze Stopper, sowohl für den SC Freiburg, aber auch weitere Bundesligavereine, erhalten haben, bietet es sich zunächst an, Ihren Einzelfall durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen. In keinem Falle sollte voreilig eine Zahlung an die Gegenseite geleistet oder eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.


Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren Mandanten gegen typische Ticketabmahnungen der Kanzlei Lentze Stopper, aber auch bekannte Kanzleien.


Sie können uns gerne die Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307/17062 erreichen.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.


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