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Ticketabmahnungen 2023 durch RuhrKanzlei, Lentze Stopper und Schütz Rechtsanwälte

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Auch im Jahr 2023 werden uns Ticketabmahnungen weiter begleiten. Insofern liegen uns bereits am heutigen 05.01.2023 rund 10 Anfragen und Mandate für Ticketabmahnungen durch Borussia Dortmund, den FC Bayern, RB Leipzig, dem DFB sowie der kauf mich GmbH für Konzerte der Toten Hosen vor.


So werden bspw. der BVB und RB Leipzig durch die RuhrKanzlei aus Dortmund vertreten. Der FC Bayern München wird im Bereich der Ticketabmahnungen durch die Kanzlei Lentze Stopper ebenfalls bereits seit Jahren vertreten. Die kauf mich GmbH, bei der es sich um einen Ticketveranstalter handelt, wird durch die Rechtsanwälte Schütz ebenfalls bereits seit längerem vertreten.


Was ist der Vorwurf in einer solchen Ticketabmahnung?


Unabhängig davon, ob es sich bei den streitgegenständlichen Ticketverkäufen um solche handelt, die den Fußball, Konzertveranstaltungen oder andere Formen von Veranstaltungen betreffen, besteht der Vorwurf im Regelfall darin, dass sich die Veranstalter daran stören, dass entsprechende Tickets entweder auf Onlinemarktportalen überhaupt verkauft werden oder diese zu einem höheren Preis als dem Originalpreis abgegeben werden. Dies führt im Regelfall sodann dazu, dass entweder der Weiterveräußerer oder natürlich der unmittelbare Erwerber im Hinblick auf die Ticketverkäufe auf Unterlassung in Anspruch genommen wird. In diesem Fall wird von dem Abmahnadressaten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.


Des Weiteren werden auch Kosten der Rechtsverfolgung sowie Schadensersatzbeträge durchaus geltend gemacht. Im Regelfall werden diese pauschaliert gefordert.


Wie ist mit solchen Abmahnungen umzugehen?


Es ist zunächst zu prüfen, ob der Ihnen vorgeworfene Verstoß in der Sache auch zutrifft. Häufig entscheidend ist hierbei die Frage, welche Beziehung Sie zu dem entsprechenden Abmahner bzw. dem Veranstalter haben. Ist es bspw. so, dass Sie selbst die Tickets dort erworben haben, und somit mit dem Veranstalter in einer unmittelbaren Vertragsbeziehung stehen, spielen in diesem Fall die von den Veranstaltern grundsätzlich vorgehaltenen AGB eine nicht unerhebliche Rolle im Rahmen der rechtlichen Würdigung. Ob diese jedoch wirksam sind, ist ebenfalls stets eine Frage des Einzelfalls. Handelt es sich bei Ihnen jedoch nicht um den unmittelbaren Vertragspartner, oder haben Sie gem. der AGB bei der Weitergabe an eine dritte Person diese Person über die entsprechenden AGB belehrt, wäre eine Haftung auch fraglich.


Insgesamt ist zu konstatieren, dass es bei Abmahnungen dieser Art durchaus zahlreiche Ansatzpunkt geben kann, die geltend gemachten Ansprüche komplett zurückzuweisen. Im Regelfall ist es jedoch so, dass es uns gelingt, mit der Gegenseite einen einvernehmlichen Vergleich auszuhandeln und die Angelegenheit für Sie rechtssicher zu erledigen.


Wir vertreten bereits seit dem Jahre 2011 gegen Ticketabmahnungen dieser Art. Im Rahmen dieser 12 Jahre sind uns insgesamt weit über 2.000 Abmahnungen dieser Art vorgelegt worden. Wir verfügen einerseits in der rechtlichen Materie über eine hohe Expertise und kennen Ihren Gegner ebenfalls sehr genau.


Wir bieten Ihnen an, dass Sie im Falle des Erhalts einer Abmahnung uns diese unverbindlich an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen. Wir rufen Sie in Regelfall am gleichen oder am nächsten Tage zurück. Des Weiteren rufen Sie uns gerne natürlich unmittelbar an. Das Erstgespräch ist bei uns kostenlos und unverbindlich.


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.




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