Tierarzthaftung bei fehlerhafter Ankaufsuntersuchung, BGH-Urteil vom 22.12.2011

  • 1 Minuten Lesezeit

Haftet der wegen eines Fehlers bei der Ankaufsuntersuchung eines Pferdes zum Schadensersatz verpflichtete Tierarzt neben dem Verkäufer als Gesamtschuldner, trifft den Käufer grundsätzlich nicht die Obliegenheit, zur Schadensminderung zunächst seine Ansprüche gegen den Verkäufer gerichtlich geltend zu machen (BGH - OLG Schleswig - LG Kiel, 22.12.2011, VII ZR 136/11).

Sollte der Tierarzt zudem im Rahmen der bei ihm in Auftrag gegebenen Ankaufsuntersuchung zum Beispiel einen Mangel an dem Pferd übersehen haben, welcher den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, so kann der Käufer neben der Schadensersatzansprüche auch die Rückabwicklung des Kaufvertrages, d. h. Erstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Pferdes vom Tierarzt verlangen.

Tipp: Gerade im Falle von insolventen Verkäufern eröffnet diese Entscheidung dem Käufer die Möglichkeit, auch für die Rückabwicklung einen solventen Vertragspartner in die Haftung zu nehmen.

Rechtsanwalt Daniel Ostendorf

Tibarg 38, 22459 Hamburg

Tel.: 040 58 58 82

Fax: 040 53 00 98 52

E-Mail: ostendorf@puskas-kollegen.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Daniel Ostendorf

Beiträge zum Thema