Tipico Geld zurück wegen illegalen Online-Sportwetten: Rückzahlung von über 100.000 Euro an Kläger!

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Das Landgericht Oldenburg hat in einem wegweisenden Urteil die Tipico Co. Ltd. zur Rückzahlung von 104.980 Euro an einen Kläger verurteilt. Der Kläger hatte in den Jahren 2017 bis 2020 hohe Verluste bei illegalen Online-Sportwetten auf der Plattform von Tipico erlitten.

Das Landgericht Oldenburg hat in einem wichtigen Urteil (2. Juli 2024, Az.: 9 O 1736/23) zugunsten eines geschädigten Verbrauchers entschieden und die Online-Sportwetten-Anbieterin Tipico Co. Ltd. dazu verurteilt, ihm eine Summe von 104.980 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Der Kläger hatte über einen Zeitraum von drei Jahren Online-Sportwetten auf der deutschsprachigen Plattform von Tipico abgeschlossen und dabei erhebliche finanzielle Verluste erlitten. Das Gericht entschied, dass die zugrunde liegenden Verträge wegen Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag nichtig sind. 

„Zwischen April 2017 und Oktober 2020 zahlte der Kläger insgesamt 112.480 Euro an Tipico, erhielt jedoch lediglich 7.500 Euro zurück. Die Beklagte, Tipico Co. Ltd., bot ihre Dienste unter einer Lizenz der maltesischen Glücksspielbehörde an, verfügte jedoch in diesem Zeitraum nicht über die notwendige Konzession nach deutschem Recht. Erst seit dem 9. Oktober 2020 besitzt Tipico eine deutsche Sportwettkonzession. Der Verbraucher klagte auf Rückzahlung der geleisteten Einsätze und führte an, dass die Verträge aufgrund des Verstoßes gegen den § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2012) nichtig seien. Das Gericht bestätigte dies und wies die Argumentation der Beklagten, sie habe sich um eine deutsche Konzession bemüht und alle Voraussetzungen erfüllt, zurück. Es sei unerheblich, dass das Vergabeverfahren unionsrechtlich nicht konform war, da dies nicht die tatsächliche Erteilung der Konzession ersetzt“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. Er hat sich das obsiegende Urteil vor dem Landgericht Oldenburg erstritten.

Die Beklagte argumentierte ferner, dass der Kläger nicht als Verbraucher handelte und dass die Klage wegen Prozessfinanzierung unzulässig sei. Das Gericht wies diese Einwände zurück und bestätigte die internationale und örtliche Zuständigkeit nach der EuGVVO, da der Kläger seinen Wohnsitz in Deutschland hatte und die Dienstleistungen der Beklagten auf den deutschen Markt ausgerichtet waren. Die Prozessfinanzierung wurde ebenfalls als rechtmäßig anerkannt. Das Gericht betonte, dass das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 mit dem Verfassungs- und Unionsrecht im Einklang stehe und eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit gerechtfertigt sei, um die Ziele des Gemeinwohls wie den Spielerschutz und die Bekämpfung der Spielsucht zu erreichen. Der Verstoß der Beklagten gegen dieses Verbot führte zur Nichtigkeit der geschlossenen Wettverträge gemäß § 134 BGB.

„Ein Ausschluss des Rückforderungsanspruchs nach § 817 BGB, der vorsätzliches oder leichtfertiges Handeln des Klägers voraussetzt, wurde ebenfalls nicht festgestellt. Der Kläger konnte glaubhaft machen, dass ihm die Illegalität des Angebots der Beklagten nicht bekannt war und dass er erst kurz vor der Kontaktaufnahme mit seinen Anwälten davon erfahren hatte. Die Entscheidung des Landgerichts Oldenburg stellt einen weiteren wichtigen Schritt im Kampf gegen illegale Online-Glücksspiele dar und verdeutlicht die strengen rechtlichen Anforderungen, denen Glücksspielanbieter in Deutschland unterliegen. Das Urteil hat Signalwirkung für ähnliche Fälle und stärkt die Rechte von Verbrauchern, die durch illegale Glücksspielangebote geschädigt wurden“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

 

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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