Tipps für den Kauf von Baugrundstücken in Italien

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Die nachfolgenden Tipps sollen Käufern von Baugrundstücken in Italien einige erste wichtige Hinweise geben, auf die schon vor dem Abschluss des Vorvertrages (vgl. auch unser Rechtstipp Kauf von Ferienimmobilien in Italien) besonderes Augenmerk gerichtet werden sollte.

1. Stimmen die Zusagen des Verkäufers über das Vorliegen von Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung etc.)?

Ein wesentlicher Punkt im Hinblick auf den Erwerb eines Baugrundstücks ist die Prüfung vor dem Kauf, ob man seine Baupläne auf dem Grundstück überhaupt praktisch umsetzen kann und darf. Dazu gehört z. B. auch, dass eine ordnungsgemäße Baugenehmigung entweder bereits vorliegt oder erteilt werden wird oder für bisher schon begonnene Arbeiten vorgelegen hat.

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass es sicherlich sinnvoll ist, dass man sich vorvertraglich nur darauf einlässt, die notarielle Abwicklung des Kaufvertrages vorzunehmen, wenn die wesentliche Bedingung des Vorliegens einer Baugenehmigung erfüllt ist. Zwar kann nur der Eigentümer einer Immobilie eine Baugenehmigung beantragen; aber dies könnte sich vorvertraglich z. B. dergestalt regeln lassen, dass der Verkäufer den Antrag auf Kosten des Käufers stellt. Dann sollte in den Vertrag aber auch gleich eine Regelung aufgenommen werden, was die Rechtsfolgen für den Fall der Ablehnung der Baugenehmigung sind.

Auch im Zusammenhang mit anderen Zusagen durch den Verkäufer sollte daran gedacht werden, diese vorab prüfen zu lassen und sich auch diese schriftlich vertraglich zusichern zu lassen.

Tipp:

Bei Baugrundstücken vor dem Kauf unbedingt die Zusagen des Verkäufers hinsichtlich des Vorliegens sämtlicher Genehmigungen überprüfen lassen und daran denken, sich diese ggfs. schriftlich vertraglich zusichern zu lassen sowie ggfs. die Rechtsfolgen bei Nichtvorliegen ebenfalls vertraglich regeln.

2. Besteht uneingeschränkte Bebaubarkeit des Baugrundstücks?

Insbesondere das Bestehen einer sog. „servitú“ (Dienstbarkeit) kann die Rechte des Eigentümers am Grundstück einschränken. Gerade bei Baugrundstücken besteht häufig eine „servitú“, die ein früherer Eigentümer zu Gunsten eines Nachbarn bewilligt hat. Die Folge davon ist, dass beabsichtigte Baupläne überhaupt nicht oder nur eingeschränkt verwirklicht werden können.

Tipp:

Bei Baugrundstücken vor dem Kauf unbedingt auch prüfen lassen, ob wirklich uneingeschränkte Bebaubarkeit besteht.

3. Stimmt die Grundstücksgröße mit den Katasterangaben überein?

Besonderes Augenmerk ist bei Erwerb eines Baugrundstücks auch auf die rechtzeitige Prüfung zu legen, ob das Grundstück hinsichtlich der vom Verkäufer gemachten Angaben zu Größe und Beschaffenheit tatsächlich mit den entsprechenden Angaben im Katasterregister eingetragen ist. Durch diese rechtzeitige Prüfung soll vermieden werden, dass gerissene Verkäufer dem interessierten, aber ahnungslosen Käufer ein wunderschönes Grundstück zum Verkauf vor Augen führen, das angeblich verkauft werden soll. Der Käufer, der dem Erwerb blindlings zustimmt, wird sich am Ende möglicherweise dann aber überrascht die Augen reiben, wenn er feststellt, dass das Grundstück, das er erworben hat, katastermäßig ein ganz anderes ist als dasjenige, was ihm der Verkäufer die ganze Zeit vorgeführt hat.

Tipp:

Größe und Beschaffenheit des Grundstücks unbedingt vor dem Kauf mit den Eintragungen und Angaben aus dem Katasterregister vergleichen lassen. Die entsprechenden Unterlagen einholen und überprüfen bzw. überprüfen lassen, ob tatsächlich Deckungsgleichheit zwischen dem vom Verkäufer gezeigten Grundstück und dem im Kataster eingetragenen Grundstück besteht.

Sie haben noch Fragen rund um das Thema „Baugrundstücke und Immobilien in Italien“? Dann wenden Sie sich gerne an uns.


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