Tödlicher Polizeieinsatz in Oldenburg – ein Ruf nach Gerechtigkeit

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Tödlicher Polizeieinsatz in Oldenburg – ein Ruf nach Gerechtigkeit

Am Ostersonntag, dem 20. April 2025, verlor der 21-jährige Lorenz A. in Oldenburg sein Leben durch Schüsse eines Polizisten. Er war jung, er war schwarz – und er war in einer Situation, die außer Kontrolle geriet. Was bleibt, sind viele offene Fragen, tiefe Trauer und eine dringende gesellschaftliche und rechtliche Aufarbeitung.

Was geschah?

Lorenz A. wurde nach einer Auseinandersetzung, bei der Reizgas zum Einsatz kam, von der Polizei verfolgt. Am Ende dieser Flucht stand der Einsatz der Dienstwaffe: Vier Schüsse trafen ihn, drei davon von hinten. Der junge Mann erlag seinen Verletzungen im Krankenhaus.

Dass die Bodycam des Beamten ausgeschaltet war, erschwert die lückenlose Aufklärung. Auch wenn ein Messer später in Lorenz A.s Hosentasche gefunden wurde, ist unklar, ob zum Zeitpunkt der Schüsse tatsächlich eine akute Gefahr bestand.

Wann ist der finale Schuss erlaubt?

Die Polizei darf nur dann zur Schusswaffe greifen – insbesondere zum sogenannten "finalen Rettungsschuss" –, wenn Leben unmittelbar in Gefahr ist und kein anderes Mittel zur Abwehr dieser Gefahr mehr zur Verfügung steht.

Entscheidend ist die Verhältnismäßigkeit: Ein Mensch darf nicht einfach deshalb getötet werden, weil er flüchtet oder sich widersetzt. Jeder Schuss muss die absolute Ultima Ratio sein.

Die Tatsache, dass Lorenz A. von hinten getroffen wurde, wirft ernsthafte Zweifel auf, ob die Voraussetzungen eines rechtmäßigen Schusswaffengebrauchs hier tatsächlich vorlagen.

Strafbarkeit und Konsequenzen?

Wenn ein Polizist eine Grenze überschreitet und unverhältnismäßig Gewalt anwendet, kann dies strafrechtliche Folgen haben – bis hin zum Vorwurf des Totschlags (§ 212 StGB). Die Ermittlungen gegen den Beamten laufen.

Gerade bei Einsätzen mit tödlichem Ausgang muss unsere Rechtsordnung beweisen, dass sie unabhängig, objektiv und ohne Vorurteile agiert – im Namen aller Bürger.

Warum dieser Fall so viele bewegt

Der Tod von Lorenz A. steht nicht isoliert. Er reiht sich ein in eine Diskussion über den Umgang der Polizei mit Minderheiten, über strukturellen Rassismus, über Macht und Verantwortung im Einsatz.

Die vielen tausend Menschen, die in Oldenburg, Hannover und anderswo auf die Straße gegangen sind, fordern nicht mehr und nicht weniger als: Wahrheit. Gerechtigkeit. Konsequenzen.

Mein Appell

Tödliche Polizeigewalt darf niemals einfach hingenommen oder schöngeredet werden. Sie muss restlos aufgeklärt werden. Nur so behalten wir das Vertrauen in unseren Rechtsstaat – und nur so ehren wir das Leben derer, die ihn mit ihrem Schicksal mahnen.


Wenn Sie Fragen zu den rechtlichen Hintergründen dieses Falles haben oder allgemein zum Thema Polizeigewalt und Strafrecht sprechen möchten, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Mustafa Ertunc
Fachanwalt für Strafrecht
📞 0421 16108826
📧 info@rechtsanwalt-ertunc.de


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