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Toilettenpapier: umweltfreundlich oder nicht?

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Toilettenpapier ist nicht immer besonders umweltfreundlich – selbst wenn es die Verpackung verspricht. Das deckte ein Prozess beim Nürnberger Oberlandesgericht auf. Werbung mit der Umweltfreundlichkeit eines Produkts spricht den Verbraucher auf eine besonders starke Weise an. Damit steigt auch die Gefahr, dass der Verbraucher durch unwahre Aussagen diesbezüglich bei seiner Kaufentscheidung in die Irre geführt wird. Aus diesem Grund gelten strenge Regeln für die Werbung mit umweltfreundlichen Attributen. Insbesondere muss ein umweltfreundliches Produkt dann auch das erfüllen, was dem Verbraucher versprochen wird.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg in folgendem Fall bestätigt: Ein Discounter hatte ein Toilettenpapier mit dem Zusatz „100 Prozent Frischzellstoff, ohne Chlorbleiche, besonders umweltfreundlich" beworben. Verbraucherschützern war das ein Dorn im Auge und sie zogen vor Gericht. Nachdem die erste Instanz noch dem Discounter recht gegeben hatte, hatte die Klage der Verbraucherschützer schließlich vor dem OLG Erfolg.

Denn es stellte sich heraus, dass Toilettenpapier aus Frischzellstoff nicht das einzige Toilettenpapier ist, das ohne Chlorbleiche hergestellt wird. Auch bei aus Altpapier recyceltem Toilettenpapier kann auf Chlorbleiche verzichtet werden. Gerade das Merkmal besonders umweltfreundlich war nach Ansicht der Richter aber nicht erfüllt. Weil bei Recyclingpapier zudem keine Rohstoffe zur Gewinnung des Frischzellstoffes benötigt werden, ist das im Vergleich zur Verwendung von Frischzellstoff die eindeutig umweltfreundlichere Variante, so der 3. Zivilsenat.

(OLG Nürnberg, Urteil v. 20.12.2011, Az.: 3 U 1463/11)

(WEL)

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