Top - Anwälte Medizinrecht und Arzthaftungsrecht: Prozesserfolg vor Landgericht Dresden

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Landgericht Dresden vom 19.07.2021
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Lungen- und Rektumkarzinom mit Querschnittslähmung durch Hygienemangel und Todesfolge, 100.000,- Euro, LG Dresden, Az.: 6 O 1833/19

Chronologie:

Der zwischenzeitlich verstorbene Patient begab sich zwecks Metastaseentfernung im linken Lungenflügel in die operative Behandlung bei der Beklagten. Mittels des gelegten Schmerzekatheters kam es zur Einschleppung von Keimen und in deren Folge zur Entzündung des Rückenmarks und einer Querschnittslähmung. Es werden unter anderem eine fehlerhafte Indikation zur Operation, fehlerhaftes Hygienemanagement und Aufklärungsmängel vorgeworfen.

 

Verfahren:

Das Landgericht Dresden hat die Vorfälle mittels eine fachmedizinischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der befasste Gutachter mehrere Versäumnisse fest, die weiter umfassend gutachterlich hätten aufgeklärt werden müssen. Hierzu kam es sodann aber nicht mehr, da sich die Parteien auf Anraten des Gerichtes zu einem Vergleich über rund 100.000,-Euro einigten.

 

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Eine rasche einvernehmliche Klärung dieses Rechtsstreits lag im Interesse aller Beteiligten. Die Rechtsnachfolgerin des verstorbenen Patienten erzielt eine angemessene Regulierung, der Versicherer der beklagten Klinik braucht keine weiteren Rückstellungen mehr im deutlich sechsstelligen Eurobereich zu bilden und das Ende des Rechtsstreits führt nicht zuletzt auch zur Entlastung der Gerichtsbarkeit, konstatieren Rechtsanwälte D.C. Mahr LLM und Dr. DC Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht.


    

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