Totalverlustrisiko: Cannergrow.ch und Cannerald AG

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Das Investment in Cannabis-Pflanzen stößt aufgrund der aktuellen Diskussionen über die Legalisierung von Cannabis in Deutschland auf Interesse, wirft jedoch auch bedenkliche Fragen auf, insbesondere in Bezug auf Vermögensanlageprospekt, der von der BaFin im Regelfall benötigt wird. 


Kunden der Cannerald AG berichten uns über fehlende Anschaffungen von Pflanzen, teils mit der Begründung, dass neue Räume gebaut werden oder ein Baustopp und Pilzbefall vorliegen. Ein Zugang zu den Accounts, in denen die Pflanzen verbucht sein sollen, ist nur nach Akzeptanz der Umwandlung in Genussscheine möglich. 

Dies bestätigen uns zahlreiche Anleger, die sich bei uns in der Kanzlei gemeldet haben und berichteten, dass sie sich ausserdem nicht mehr einloggen konnten.

Viele Kunden haben keinen schriftlichen Vertrag für ihre Käufe und Dienstleistungen, was selbstverständlich  juristische Fragen aufwirft. 

Die Ausgabe von Genussscheinen muss kritisch betrachtet werden, da rechtliche und praktische Aspekte unklar sind, insbesondere im Hinblick auf Rückzahlungsbedingungen und die Zulässigkeit unter deutschen und schweizerischen Gesetzen, gerade im Vergleich zu den neueren Regelungen zu CBD-Produkten. 

Wir empfehlen, vor einer Akzeptanz der Genussscheine anwaltlichen Rat einzuholen, da dies zu einem Verzicht auf weitergehende Rechte führen könnte.

Ausserdem empfehlen wir Anlegern, sich bei Verdacht auf arglistige Täuschung oder sogar Betrug rechtlich beraten zu lassen.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Nürnberg sind wir seit über 20 Jahren auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund.

KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren langjährigen Erfahrungen.


Foto(s): Siegfried Reulein


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