Trade & Web Ltd. aus Berlin – markenrechtliche Abmahnung

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Trade & Web Ltd. aus Berlin – markenrechtliche Abmahnung: Erneut erhielten wir eine Abmahnung der Trade & Web Solutions Ltd. aus Berlin, Inhaber Markus Enrico Scherreik. Dieses Mal mahnte der Vertreiber von Softwarelizenzen einen Mitbewerber aufgrund der angeblichen Verletzung von Markenrechten ab. In einem Angebot auf der Internetplattform Amazon.de habe der Abgemahnte das Unternehmenskennzeichen der Trade & Web Solutions Ltd. verwendet und so ihre Markenrechte verletzt. 

Was ist der konkrete Vorwurf der Trade & Web Solutions Ltd.?

Die Trade & Web Solutions Ltd. vertreibt Produktschlüssel von Software auf Amazon.de und speichert diese auf extra dafür produzierten USB-Sticks, um den Produktschlüssel dem Käufer auf dem Datenträger verkörpert zukommen zu lassen. Auch der Abgemahnte würde so vorgehen. Problematisch sei, dass die Trade & Web Solutions Ltd. die USB-Sticks stets mit ihrem Unternehmenskennzeichen versieht. Laut der Abmahnung nutze der Abgemahnte ebenfalls dieses Unternehmenskennzeichen auf den von ihm angebotenen USB-Sticks und „hänge sich an Anzeigen“ der Trade & Web Solutions Ltd.. Das verletze die Kennzeichenrechte des einstellenden Händlers. Auch liege keine Einwilligung der Trade & Web Solutions Ltd. zur Nutzung des Kennzeichens vor, da nach den AGB von Amazon.de der einstellende Händler gerade keine Nutzungsrechte an „Firmenzeichen, Schutzmarken oder anderen ähnlichen Brandings“ einräume.

Daher habe die Trade & Web Solutions Ltd. gem. § 14 MarkenG und § 3 Abs. 1, 2, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG einen Unterlassungsanspruch gegen den Abgemahnten.

Was sind die Forderungen? 

Die rechtliche Vertretung übernimmt erneut Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Informationstechnologierecht der JUS Direkt Rechtsanwaltskanzlei aus München. Der Abgemahnte wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Die zu ersetzenden vorprozessualen Rechtsverfolgungskosten entstünden aufgrund eines Streitwerts i. H. v. 50.000 €.

Ihre rechtlichen Möglichkeiten nach Erhalt einer Abmahnung 

Sie haben eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung via Fax oder E-Mail. Oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Gerne können Sie uns auch die Abmahnung via E-Mail übersenden. Wir melden uns im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung umgehend bei Ihnen und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.

Des Weiteren sollten bei einer Abmahnung folgende Verhaltenstipps beachtet werden:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und      unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte      Unterlassungserklärung.
  • Sie wissen nicht, welchen Fachanwalt Sie bei einer Abmahnung beauftragen sollen? Lesen Sie einfach „Welcher Fachanwalt bei Abmahnung?“
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf  Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist ein erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf die Abwehr von Abmahnungen im Markenrecht spezialisiert.

Einen ersten Überblick über unsere Tätigkeit können Sie sich durch unsere Gegnerliste unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/ verschaffen.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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